Neuburg
Bewährung für 20-Jährigen

17.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:03 Uhr

Neuburg (krk) Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Taten, für die das Neuburger Amtsgericht einen 20-Jährigen gestern zu einer Jugendstrafe in Höhe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährungszeitraum, verurteilt hat.

"Du brauchst dieses Druckmittel, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen", begründete Jugendrichter Gerhard Ebner das Urteil.

Laut Anklage soll es an Weiberfasching vor einer Bar in Neuburg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Türsteher und dem jungen Mann gekommen sein, da dieser ihm den Eintritt verwehrt hatte. Als die Polizei hinzukam, eskalierte die Situation: Der Angeklagte bespuckte die Beamten, beleidigte und schlug sie. In der Zelle angekommen soll er Wasser aus der Toilette in seinen Mund gekommen und den Polizisten ins Gesicht gespuckt haben.

"Das war ein Rundumschlag, den du dir da geleistet hast", sagte Ebner. Auch ging der Richter nochmals auf die Vorstrafen des 20-Jährigen ein, darunter Drogenbesitz und Fahren ohne Führerschein, wofür er bereits zu einem Jugendarrest verurteilt worden war. "Es hat sich einiges angesammelt", sagte Ebner. Das Gericht sah in dem jungen Mann auch noch keinen Erwachsenen: "Du warst zur Tatzeit Heranwachsender, hast deine Lehre abgebrochen, du siehst sicher noch keinem Erwachsenen gleich. "

Neben der Verbüßung der Bewährungsstrafe muss der 20-Jährige auch 600 Euro an den Neuburger Hospizverein zahlen. Der junge Mann akzeptierte die Entscheidung des Gerichts, ebenso wie die Staatsanwaltschaft und sein Verteidiger. Somit ist das Urteil rechtskräftig. "Ich sage nicht auf Wiedersehen", sagte Ebner abschließend.