Denkendorf
Betriebe stehen schon in den Startlöchern

Gewerbegebiet in Denkendorf: Schutzzone um den Limes bringt Probleme für den nördlichen Bereich

09.11.2018 | Stand 23.09.2023, 4:55 Uhr
Bei der Entwicklung von Gewerbegebieten am Denkendorfer Kreisel dreht sich buchstäblich alles um den Rätischen Limes. −Foto: Knittel

Denkendorf (EK) Um die Entwicklung der Gemeinde Denkendorf voranzubringen, sollen weitere Gewerbegebietsflächen "Am Limes" ausgewiesen werden. Bürgermeisterin Claudia Forster zeigte die Geschichte der Bauleitplanung auf. Während es im nördlichen Abschnitt noch Unstimmigkeiten mit dem Denkmalschutz gibt, hat man für den südlichen Bereich schon eine Lösung gefunden. Einzelne Betriebe warten schon auf den Startschuss.

Erste Überlegungen reichen bis in die Zeit von Forsters Vorvorgänger in der Amtszeit 2002 bis 2008 zurück. Hier wurden bereits Waldflächen im Tausch erworben, die jetzt teilweise im Bauabschnitt 2 liegen.

Von der Deutschen Bahn AG erwarb man im Jahr 2013 nach Abschluss der Baumaßnahmen an der ICE-Strecke Flächen, die an die bereits eingetauschte Waldfläche angrenzen. Die Verhandlungen mit den Eigentümern wurden ebenfalls abgeschlossen, die Gemeinde besitzt nun alle Flächen.

In Vorgesprächen für die Bauleitplanung stellte sich schnell heraus, dass der im Jahr 2005 zum Weltkulturerbe erhobene "rätische Limes" zum wesentlichen Diskussionspunkt werden sollte, zumal auch noch ein früherer Wachturm im Plangebiet liegt. Der Verlauf des Limes geht quer durch das beabsichtigte Gewerbegebiet. Dass eine Schutzzone zu dem wertvollen Bodendenkmal einzuhalten ist, war allen Beteiligten schnell klar, so Forster. Zu Beginn der Planungen wurde davon gesprochen, dass der Abstand der Bebauung zum Limes 30 Meter im Norden und 50 Meter im Süden betragen solle. Mit dieser Aussage hätte Denkendorf gut leben können. Doch dann kam die große Ernüchterung, als die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einging. Denkmalschützer forderten einen Abstand von 100 Metern sowohl im Norden als auch im Süden. Ebenso wurde die Verbindungsstraße zwischen dem nördlichen Teil und dem südlichen über den Limes abgelehnt.

Die Gemeinde unterteilte daraufhin das künftige Gewerbegebiet in zwei Bauabschnitte. Der Forderung, die Überquerung des Limes zu streichen, kam man nach. Die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Was die Gemeinde allerdings bis heute nicht akzeptieren will, ist die Forderung der Denkmalschützer nach einer Schutzzone von 100 Metern, in welche nicht gebaut werden dürfte. Würde nun im nördlichen Bauabschnitt I die 100-Meter-Schutzzone eingehalten, wäre das Gewerbegebiet in diesem Bereich ohne den Verlust wertvoller Flächen nicht mehr zu verwirklichen, da die Erschließung der Straße mit der Zufahrt zum gegenüberliegenden Gewerbegebiet abgestimmt werden muss.

Der Gemeinderat hat daher im Bauleitverfahren in der Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege einen Abstand von 50 Metern entlang des Limes im Norden und 85 Metern beim Wachturm für ausreichend erachtet und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Nachdem das Landratsamt Eichstätt bei Einhaltung einer Schutzzone von 50 Metern eine Bebauung als problematisch ansieht, hat der Gemeinderat beschlossen, für einen Grundstücksteil im fraglichen Bereich eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bauhofes einzureichen. Sollte diese negativ beschieden werden, was laut der Bürgermeisterin zu erwarten ist, kann die Gemeinde die Frage der Breite einer Schutzzone in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären lassen.

Im südlichen Bereich sieht es anders aus, hier bereitet der Abstand zum Limes keine Probleme. Durch eine entsprechende Umplanung können im Bereich des bestehenden Kreisverkehrs Pendlerparkplätze in der Schutzzone angelegt werden. Der Rest ist Waldgebiet, das erhalten werden soll. Die Zone von 100 Metern zum Limes kann also eingehalten werden.

Doch im Verfahren ist ein neues Problem aufgetaucht. Es ist vorgesehen, die bereits vor 2008 eingetauschte Waldfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen. Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) stellte sich heraus, dass dies aus naturschutzrechtlicher Seite sehr problematisch sein könnte. Hier dürfte eine Umplanung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unter Herausnahme der Waldflächen die für alle Seiten beste Lösung darstellen. Die natürlichen Verhältnisse blieben in dem eingetauschten Wald erhalten und die Gemeinde müsste keine wertvollen Ausgleichsflächen nachweisen. Insgesamt könnte das Verfahren damit beschleunigt werden.

Für Denkendorf bedeutet die Umsetzung der Bauabschnitte I und II laut Forster einen erheblichen Schritt in die Zukunft. Nach der genannten Umplanung können sich auf einer Fläche von etwa zwölf Hektar Betriebe ansiedeln. Entsprechende Anfragen liegen im Rathaus bereits vor. Einzelne Betriebe warten auf den Startschuss zur Umsetzung ihrer Pläne.

Hugo Knittel