Ein Bestatter soll Leichen zu Übungszwecken dem beruflichen Nachwuchs zur Verfügung gestellt haben - ohne die Hinterbliebenen zu informieren. Wegen Störung der Totenruhe in fünf Fällen hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Mittwoch Strafbefehl beantragt.
In zwei Fällen wurden die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Über den Antrag wird das Amtsgericht Schweinfurt in den kommenden Wochen entscheiden. Dem Bestatter droht eine Geldstrafe.
Im Bundesausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) üben angehende Bestatter unter anderem Leichen zu waschen und im Sarg zu betten. Leichen dürfen nicht ohne den Willen der Totensorgeberechtigten, in der Regel die Angehörigen, weggebracht werden. Das gilt laut Staatsanwaltschaft als Störung der Totenruhe.
Infos zum Bundesausbildungszentrum der Bestatter
dpa