Pfaffenhofen
"Berufsbedingte Pendler"

19.03.2020 | Stand 02.12.2020, 11:42 Uhr

Pfaffenhofen - Auf Anfrage von mehreren Landtagsabgeordneten hat sich das Landwirtschaftsministerium zu den Regelungen bei der Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften während der Coronakrise geäußert.

Wie Karl Straub (CSU) mitteilte, bleibt laut Ministerium das grenzüberschreitende Reisen aus berufsbedingten Gründen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zulässig. Ausländische Saisonarbeitskräfte gelten nach Auskunft des Ministeriums als "berufsbedingte Pendler". Als Nachweis bei der Einreise könne eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung dienen. Trotz der Einstufung der ausländischen Saisonarbeiter als "berufsbedingte Pendler" machen sich die einheimischen Landwirte aber weiterhin erhebliche Sorgen darüber, ob sie genügend Arbeitskräfte gewinnen können. Denn es ist nach wie vor unsicher, ob Saisonarbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien die Grenzen der Nachbarstaaten überschreiten und nach Bayern weiterreisen dürfen.

SZ