Hitzhofen
Beiträge sinken

25.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:16 Uhr

Hitzhofen (jte) Die komplizierten Berechnungsmethoden der Neukalkulation der Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen in Hitzhofen und Hofstetten hat Hans Völzke vom Satzungsbüro Schneider & Zajontz im Detail erklärt. Die Rechtsprechung sowie auch das Finanzierungssystem haben sich mehrmals in den vergangenen 40 Jahren geändert.

Für alle Bürger ist es erfreulich, dass alle Beiträge sinken werden. Der Beitrag für die Entwässerungseinrichtung der Ortsteile Hitzhofen und Oberzell beträgt künftig 2,81 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 12,48 Euro je Quadratmeter Geschossfläche.

Bei alten Grundstücken, die den Aufwand für den Grundstücksanschluss in vollem Umfang selber getragen haben (bis in die 80er-Jahre), gibt es einen "abgestuften" Beitrag für die Fälle der Nacherhebung bei zusätzlichen Grundstücks- oder Geschossflächen. Dann sind je Quadratmeter 2,66 Euro beziehungsweise 11,79 Euro fällig.

Für den Ortsteil Hofstetten sind die Beiträge aufgrund der eigenständigen Kläranlage höher als in Hitzhofen. Hier wurden für die Grundstücksfläche 3,33 Euro und für die Geschossfläche 15,93 Euro berechnet. Die abgestuften Beiträge sind dann 3,12 Euro beziehungsweise 15,12 Euro. Die Satzung tritt am 1. Oktober in Kraft.