Hohenwart
Befreiung nicht möglich

13.04.2016 | Stand 02.12.2020, 19:58 Uhr

Hohenwart (udp) "Kaum aufgestellt, schon muss sie geändert werden", kommentierte Hohenwarts Bürgermeister Manfred Russer (CSU) in der Gemeinderatssitzung am Dienstag den Tagesordnungspunkt "Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung Wolfshof im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben." Die Satzung wurde nötig, weil ein Bauvorhaben als nicht landwirtschaftliches Objekt im Außenbereich nicht privilegiert ist. Da es sich im konkreten Fall um ein Dreiseithof-Gefüge handle, seien auch neue Baugrenzen geschaffen worden, sagte Russer.

Nun gebe es folgende Problematik: "Eines der geplanten Vordächer ragt aus der festgesetzten Baugrenze heraus."

Der Bauausschuss habe dem Bauvorhaben bereits zugestimmt, "wir erteilten das Einvernehmen und haben auch die Befürwortung ausgesprochen, dass hier die Befreiung von den Festsetzungen der Satzung erteilt wird", rief Russer in Erinnerung. Das Landratsamt jedoch sei zu dem Schluss gekommen, dass die Grundzüge der Planung berührt würden und eine Befreiung daher nicht möglich sei. "Das heißt, es gibt jetzt zwei Möglichkeiten", so Russer: Entweder, das Vordach nicht zu bauen - "oder, nachdem wir als Gemeinde dem Bauvorhaben ja zugestimmt haben, die Baugrenze zu ändern." Die Räte entschlossen sich zu Letzterem - auch, weil sich der geplante Dachüberstand nach wie vor auf dem Grundstück des Bauherrn befinden würde. "Vordächer können bis zu einem bestimmten Maß über die Baugrenze hinaus ragen", heißt es im einstimmig gefassten Beschluss.

Im Übrigen sei das ein grundsätzliches Dilemma, sagte Russer: "Wir müssen mittlerweile fast bei jedem Bauvorhaben irgendeinen Bebauungsplan, irgendeine Satzung ändern, weil im Zuge einer Befreiung so gut wie nichts mehr genehmigt wird." Das sei auch der Grund, weshalb Bauanträge so lange dauerten. "Wir werden uns im Landratsamt über das Prozedere unterhalten müssen, weil ich glaube, dass wir hier eine andere Vorgehensweise brauchen."