Altmannstein
Bebauungsplan muss geändert werden

Planungsfehler im Baugebiet "Am Schindberg - Erweiterung" in Neuenhinzenhausen - Einwände in Tettenwang

01.07.2021 | Stand 05.07.2021, 3:34 Uhr
In Neuenhinzenhausen hat sich der Altmannsteiner Bauausschuss das Baugebiet "Am Schindberg - Erweiterung" angesehen. Für dieses Gebiet muss der Bebauungsplan geändert werden, weil die Höhenentwicklung wegen eines Fehlers bei einigen Grundstücken anders berechnet werden muss. −Foto: Sprogies

Das Baugebiet "Am Schindberg - Erweiterung" in Neuenhinzenhausen bereitet Probleme. Dort ist die Höhe einer Straße nicht richtig geplant worden, weshalb eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wird. Die Mitglieder des Altmannsteiner Bauausschusses haben sich in ihrer jüngsten Sitzung ein Bild von der Situation gemacht.

Altmannstein - Bürgermeister Norbert Hummel (CSU) und Bauamtsleiter Heiko Siegl erläuterten die Konsequenzen des Fehlers. Für einige Grundstücke - deren genaue Zahl ist noch nicht bekannt - muss die Höhenentwicklung neu berechnet werden. Das könnte zum Beispiel bedeuten, wie Siegl erklärte, dass nur Untergeschoss und Erdgeschoss möglich wären. Da die Neuberechnungen beim Regensburger Planungsbüro Kehrer noch nicht abgeschlossen sind, soll der Änderungsbeschluss in einer Sitzung am 3. August gefasst werden. Die Bauplätze am Schindberg seien aber schön, sagte Bürgermeister Hummel. "Da wäre auch ein Bungalow kein Beinbruch."

Das geplante Baugebiet "Am Sportplatz" in Tettenwang war nach den Ortsbesichtigungen das Hauptthema im Sitzungssaal des Rathauses. 44 Behörden und Träger öffentlicher Belange waren angeschrieben worden. Den größten Besprechungsbedarf gab es allerdings wegen der Einwände eines Anliegers, die in der Zeit der Auslegung des Plans eingegangen waren.

Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs befürchtet Beeinträchtigungen seiner Betriebsführung durch die heranrückende Wohnbebauung. Wegen eines Punktes, der möglichen Geruchsbelästigung durch die Schweinehaltung, die im Neubaugebiet geltend gemacht werden könnte, wird laut Bürgermeister Hummel der Plan insoweit geändert, dass auf den vier betroffenen Bauparzellen eine automatische Belüftung in die Häuser eingebaut werden muss. Ein Lärmgutachten wegen einer Hopfendarre, die erweitert werden soll, liegt noch nicht vor. Das Argument, dass eine Straße, die zum landwirtschaftlichen Anwesen führt, auch als Erschließungsstraße für das Neubaugebiet dient, greift nicht, wie Hummel erklärte, denn dabei handele es sich um eine gewidmete Ortsstraße. Der Landwirt sei also in der Erntezeit immer schon verpflichtet gewesen, die Fahrbahn zu reinigen oder für eine entsprechende Beschilderung zu sorgen. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hopfengarten des Betriebs sei weiterhin möglich, weil die Abstände ausreichend seien.

Der Bürgermeister wies besonders darauf hin, dass das Neubaugebiet nicht schuld an Problemen des Betriebs sei. Denn Überschreitungen der zulässigen Jahresstunden bei den Geruchsimmissionen lägen bereits im alten Baubestand vor.

Ein weiterer Anlieger hatte geltend gemacht, dass das eigene Grundstück durch die Neubebauung dauerhaft beschattet werde, was Auswirkungen auf den Ertrag der Photovoltaik-Anlage habe. Der Abstand sei allerdings so groß, dass negative Folgen nicht zu erwarten seien, so Hummel.

Abzuwägende Stellungnahmen kamen von folgenden Trägern öffentlicher Belange: Die Regierung von Oberbayern mahnte an, die Siedlungsstruktur zu beachten, der Planungsverband Region Ingolstadt sprach den Flächenverbrauch an, die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Eichstätt wies auf die Ortsrandeingrünung hin, die Bauverwaltung auf die Dacheindeckung, den Immissionsschutz und das Erschließungsrecht; das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt sowie der Bayerische Bauernverband Ingolstadt trugen die gleichen Bedenken vor, die auch im Einspruch des oben genannten Landwirts geltend gemacht wurden. Der Bauernverband stellte außerdem die Anbindung an den Ort gemäß Paragraf 13b des Baugesetzbuches infrage. Die Gemeinde Altmannstein geht dagegen davon aus, dass eine Anbindung vorliegt.
? Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern spricht die Möglichkeit neuer Wohnformen wie Kettenhäuser an. Eingebunden in die Planung werden auch der Kreisheimatpfleger, die Bayernwerk Netz GmbH, das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, das Wasserwirtschaftsamt, das auf teilweise Altlasten einer früheren Deponie hinweist, sowie die Handwerkskammer für München und Oberbayern.

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