München
Bayerns Justiz soll digitaler werden

16.04.2021 | Stand 24.04.2021, 3:33 Uhr
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) spricht bei einer Pressekonferenz. −Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Dank Corona wird alles digitaler - auch die Justiz. Dutzende Verhandlungen an bayerischen Gerichten fanden in diesem Jahr per Videoschalte statt. Doch dem Justizminister reicht das noch nicht.

Die Justiz in Bayern soll immer digitaler werden. „Wir treiben unsere Digitaloffensive in den Gerichten voran“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Die Möglichkeiten für Videoverhandlungen werden stark erweitert.“ Am Freitag (12.30 Uhr) will er in München die digitalen Bilanzen des Amts- und der Landgerichte in München vorstellen. Der elektronische Rechtsverkehr sei bei allen Gerichten in großem Umfang eingeführt. Auf das Jahr gerechnet würden derzeit schon 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht.

In der Corona-Pandemie hat die Zahl der Video-Verhandlungen an bayerischen Gerichten zugenommen, teilte das Justizministerium schon Ende des Jahres 2020 mit. Konkrete Zahlen für Bayern lagen damals statistisch noch nicht vor. Allein am Landgericht München I wurden im vergangenen Jahr aber schon mehr als 100 Zivilverfahren als Online-Verhandlungen per Videokonferenz terminiert oder bereits verhandelt.

Ende 2020 standen nach Angaben des Justizministeriums in Bayern 76 Videokonferenzanlagen an 75 Gerichten für digitale Prozesse zur Verfügung. „Der Einsatz von Video-Technik in den Gerichtssälen ist bereits verstärkt worden und soll weiter ausgebaut werden“, teilte das Ministerium damals mit. 14 weitere Anlagen seien bestellt. Ziel ist demnach „eine flächendeckende Ausstattung“. An jedem der 99 bayerischen Zivil- und Strafgerichte soll künftig eine Videokonferenzanlage zur Verfügung stehen.

An drei Landgerichten - darunter auch das Landgericht München I - wurde nach Ministeriumsangaben in einem Pilotprojekt das Programm „Microsoft Teams“ in zivilgerichtlichen Verhandlungen getestet.

Bislang wird die Technik vor allem im Zivilrecht genutzt. Justizminister Eisenreich hat aber schon mehrfach gefordert, die Möglichkeiten auch im Strafrecht zu erweitern. „Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können“, sagte er im Dezember. „Hier ist das Bundesjustizministerium gefragt.“

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dpa