Neue Regeln
Bayern lockert Corona-Quarantäne-Regelungen für Kontaktpersonen

17.09.2021 | Stand 23.09.2023, 20:50 Uhr
  −Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die strengen Quarantäne-Regelungen für Corona-Kontaktpersonen gelockert.

Das geht aus einer Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt vom Mittwoch hervor.

Symptomfreie Kontaktpersonen können die häusliche Quarantäne demnach frühestens fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durch einen negativen Nukleinsäuretest beenden. Eine Ausnahme gibt es für Personen im Bereich von Schulen, Kindertagesbetreuungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Tagesstätten) und sonstigen Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden - dort genügt ein negatives Ergebnis eines Antigentests.

"Freitesten" wieder möglich

Alle anderen Kontaktpersonen können mit einem negativen Antigentest die Quarantäne frühestens nach sieben Tagen beenden. Die Tests sind dabei durch eine medizinische Fachkraft oder eine hierfür geschulte Person durchzuführen. Die Ergebnisse müssen laut Ministerium an das entsprechende Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

Verkürzung auch ohne Test

Ohne Test können Kontaktpersonen ihre Quarantäne nun frühestens nach zehn Tagen beenden, wenn währenddessen keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.

Die neuen Regelungen treten am Donnerstag, 16. September im Rahmen einer Allgemeinverfügung in Kraft. Vollständig Geimpfte und Genesene sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen. (Stand: Allgemeinverfügung vom 31.08.2021)

Neuheiten bei Kontaktnachverfolgung

Bei der Kontaktnachverfolgung wird künftig priorisiert: Situationen mit einem hohen Übertragungsrisiko, wie etwa Feiern, werden zuerst behandelt. Auch Fälle, bei denen Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf involviert sind wie in Altersheimen, sollen schneller bearbeitet werden.

"In Situationen mit geringem Übertragungsrisiko und ohne Gefährdung von Risikogruppen können die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nachrangig behandeln", heißt es in der Mitteilung. Die Änderungen, die auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beruhen, sind seit Donnerstag in Kraft.

dpa

Anja Kurz