München
Bauwasser: Verzicht auf Abreinigung

13.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:53 Uhr

München/Manching (ok) Eine überraschende Nachricht zum Thema PFC-Verseuchung durch und am Flugplatz Manching erreichte gestern die Öffentlichkeit: Zeitlich begrenzt kann auf eine Abreinigung des Bauwassers verzichtet werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, so die Pressemeldung des Landratsamtes Pfaffenhofen von gestern, eröffnet für die Bauwasserhaltung im Fall einer PFC-Belastung folgende fachliche Vorgehensweise: "Bei einer zeitlich eng begrenzten einzelnen Bauwasserhaltung kann auf eine Abreinigung bezüglich PFC verzichtet werden und eine direkte Wiedereinleitung ins Grundwasser über Schluckbrunnen erfolgen. "

Das Landratsamt Pfaffenhofen weist aber darauf hin, dass trotz dieser Regelung ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen ist. Nach wie vor ist ein Antrag beim Landratsamt (Sachgebiet Wasserrecht) mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellen. Nicht erfasst von dieser Regelung ist der PFC-belastete Bodenaushub, der weiterhin entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen des Abfallrechts zwischenzulagern, zu beproben und schadlos zu entsorgen beziehungsweise zu verwerten ist.