Bausparvertrag - Arbeitnehmer-Sparzulage

27.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:49 Uhr

Der Staat fördert die Finanzierung der eigenen vier Wände. Dazu gibt es drei Förderprogramme: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester. Wer sich das Geld vom Staat sichern möchte, sollte die Fristen bis Jahresende beachten.

Der Staat fördert die Finanzierung der eigenen vier Wände. Dazu gibt es drei Förderprogramme: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester. Wer sich das Geld vom Staat sichern möchte, sollte die Fristen bis Jahresende beachten.

Wenn der Staat Gehalt subventioniert

Stecken Sie Geld vom Arbeitgeber in die Finanzierung eines Eigenheims, können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat beantragen. Und zwar dann, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 470 Euro in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Die maximale Förderung entspricht dann rund 43 Euro. ?Auch wer keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann in den Genuss der Sparzulage kommen. Er muss lediglich Teile seines Gehalts auf seinen Bausparvertrag überweisen lassen?, empfiehlt Monika Grave von der LBS Nord.

Das gilt allerdings nur für niedrigere Einkommensklassen. Wer die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen will, darf im Jahr nicht mehr als 17.900 Euro an zu versteuerndem Einkommen verdienen. Verheirateten wird der doppelte Betrag gewährt. Für sie liegt die Einkommensgrenze bei 35.800 Euro.

Um die Fördergelder für das Jahr 2014 zu erhalten, muss die Einzahlung auf den Bausparvertrag bis zum 31. Dezember 2014 erfolgt sein. Den Antrag auf die Arbeitgeber-Sparzulage können Sie anschließend noch bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.

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