Ingolstadt
Bauplätze für Einheimische Modell mit begrenzter Wirkung

26.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:54 Uhr

Ingolstadt (rh) Die Abwanderung von Ingolstädtern ins Umland verhindern, die im Stadtgebiet keinen bezahlbaren Bauplatz mehr finden - das ist seit Langem das erklärte Ziel der städtischen Liegenschaftspolitik. Der amtierende Referent Franz Fleckinger sieht das nicht anders als sein Vorgänger Bürgermeister Albert Wittmann.

Nur, wie soll das gehen, wenn das Preisniveau für Baugrundstücke in der wirtschaftlichen Boomregion selbst Gutverdiener überfordert"Unser Liegenschaftsamt arbeitet derzeit an neuen Richtlinien für das Einheimischenmodell", sagte Finanzreferent Fleckinger dem DK, "wir wollen sie noch im ersten Halbjahr dem Stadtrat vorlegen. Es wird kleine Veränderungen der Einkommens- und Vermögensgrenzen gegenüber dem bisherigen Modell geben." Schon bisher gibt es nach einem ausgeklügelten Punktesystem gewisse Vergünstigungen bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken, etwa wenn der Bewerber hier lebt und arbeitet oder Kinder hat. Der Haken an der Sache: Da die unterschiedlichen Modelle in den Kommunen immer wieder juristisch angefochten wurden, stand die - wie auch immer geregelte - Bevorzugung der Einheimischen stets auf etwas wackligem Boden. Fleckinger verweist deshalb auf Leitlinien für Einheimischenmodelle, die künftig einen gesicherten Rahmen bilden sollen. Laut Innenministerium sind diese Vorgaben auch mit der EU-Kommission abgestimmt.

"Die Bezugnahme auf einen Wohnsitz am Ort stellt einen Verstoß gegen europäische Grundfreiheiten dar", heißt es in einer Erläuterung der Obersten Baubehörde, "der jedoch durch die Absicht, ein ausreichendes Wohnangebot für einkommensschwache oder andere benachteiligte Gruppen der örtlichen Bevölkerung sicherzustellen, gerechtfertigt werden kann." Neben der Einkommensobergrenze von 51 000 Euro (bei Paaren doppelt so hoch), die pro unterhaltspflichtigem Kind um einen Freibetrag von 7000 Euro erhöht wird, soll auch ein Limit für das Vermögen des Bewerbers gelten: Es darf maximal so hoch sein wie der Grundstückswert. Auch Immobilieneigentum außerhalb der Gemeinde wird hier angerechnet. Zudem darf der Bewerber kein bebaubares Grundstück in der Gemeinde besitzen, so die Leitlinien des Innenministeriums. Zu den sozialen Kriterien, die nach einem Punktesystem berücksichtigt werden dürfen, gehören demnach neben der Zahl der Kinder auch Behinderung und pflegebedürftige Angehörige. Für viele Antragsteller wohl eine wichtige Vorgabe: "Die Auswahl erfolgt in einem offenen und transparenten Verfahren."