Baufinanzierung - Wenn der Bauträger pleite geht

25.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:09 Uhr

Geht der Bauträger insolvent, geraten Bauherren schnell in finanzielle Not. Wie Sie sich vor einem Totalschaden schützen können, erfahren Sie hier:

Geht die Baufirma mitten im Hausbau pleite, entstehen oftmals gravierenden Folgen für den Auftraggeber. Neben der unfertigen Immobilie, hat dieser auch mit allerhand anderen Problemen zu kämpfen. Wer den Bau des Eigenheims plant, der sollte sich daher gegen finanzielle Schäden absichern. Dafür bieten sich die folgenden drei Sicherungsmöglichkeiten an.

1. Zahlung je nach Bauetappe
Wer größere Zahlungen schon im Voraus leistet, geht ein entsprechendes Risiko ein. Denn geht der Bauträger pleite, sind die Vorauszahlungen meist weg. Die noch nicht erbrachten Leistungen müssen bei einem anderen Anbieter in Auftrag gegeben und nochmals bezahlt werden. Bauherren und Bauträger sollten sich deshalb an die Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung halten. Diese verlangt eine klare Zahlungsabfolge nach bestimmten Bauabschnitten. Nur wenn jeweils eine der Baustufen fertig gestellt ist, beispielsweise der Rohbau, der Innenputz oder die Elektroinstallation, muss der Auftraggeber die folgende, prozentual festgelegte Abschlagszahlung leisten. Im Falle, dass die Baufirma von einem solchen Zahlungsplan abweichen möchte, sollte man misstrauisch werden.

2. Mehr Sicherheit durch Bankbürgschaft
Bauherren sollten sich eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft aushändigen lassen. Sollte der Bauträger aufgrund von Insolvenz der Fertigstellung nicht nachkommen können, kommt für den entstandenen Schaden eine Bank auf. Die Bank muss dann laut Bauvertrag für die Fertigstellung der Immobilie sorgen. Selbst wenn die Bauträger-Insolvenz erst nach dem Einzug eintritt und später noch Mängel auftauchen, kann sich der Hauseigentümer an der Bank schadlos halten. Der Haken an der Sache: Solche Bürgschaften sind teuer, Banken verlangen häufig drei Prozent der Darlehenssumme. Die Bauträger verlangen deshalb häufig die Kostenübernahme durch die Bauherren.

Tipp: Geben Sie nicht zu schnell nach. Versuchen Sie diese Kosten im Rahmen der allgemeinen Preisverhandlungen, die ja auch Zusatzausstattungen und Sonderleistungen des Bauträgers betreffen, zu teilen.

3. Baugarantieversicherung
Ähnlichen Schutz wie eine Bankbürgschaft bietet die Baugarantie- bzw. Baufertigstellungversicherung und wird vom Bauunternehmer abgeschlossen. Die Baugarantieversicherung gewährleistet, dass die Immobilie selbst im Falle der Bauträger-Pleite zum vereinbarten Preis fertig gestellt wird. Die Police fristet bei uns ? im Gegensatz zu Frankreich und den Niederlanden ? ein Nischendasein. Dabei zahlt der Bauunternehmer nur circa 1,5 Prozent der Bausumme für die Police. Bekannte Anbieter in Deutschland sind etwa die Basler Versicherung, Zurich und die VHV. Achtung: Sollte der Bauträger den Abschluss der Police verweigern oder gar von der Versicherung abgelehnt werden, kann dies auf eine finanzielle Schieflage des Unternehmens hindeuten.

Tipp: Häuslebauer müssen gewährleisten, dass von ihrer Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Um im Ernstfall Schadenansprüche abzuwehren bzw. zu regulieren, benötigen Bauherren eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht regelt sämtliche Unfälle, die auf bzw. an der Baustelle passieren.

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