Baufinanzierung - Problematische Zinsangaben

02.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:48 Uhr

Viele Anleger nutzen die historisch niedrigen Baufinanzierungszinsen, um jetzt in Immobilien zu investieren. Wer dies vorhat, sollte allerdings ein neues Zinsrisiko kennen. Denn die am 11. Juni 2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditrichtlinie ist verantwortlich für eine „Zinsfalle“ besonderer Art.

Während bislang der Zins bezogen auf die Laufzeit des Baudarlehens berechnet wurde, gilt jetzt: Der Sollzins (und letztlich der darauf basierende Effektivzins) ist jetzt bis zur kompletten Tilgung der Schuld auszuweisen. Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen, lautet ein Karl Valentin zugeschriebenes Bonmot, das hier besonders zutreffend ist. Denn niemand kann beziffern, wie hoch der Baugeldzins in zehn Jahren sein wird.

Zunächst müssen sich Verbraucher an neue Begriffe gewöhnen: Denn der "Sollzins" ist jetzt an die Stelle des Nominalzinses getreten. Auf Basis dieses Sollzinses, den die Banken mitunter als "gebundenen Sollzins" ausweisen, wird nach den Vorgaben eines Anhangs im neuen Gesetz der Effektivzins berechnet. Den genauen Wortlaut können Sie im bialloblog.de nachlesen.

Banken und Sparkassen wenden unterschiedliche Berechnungen an

Die Banken haben hier inzwischen verschiedene Lösungen gewählt, die aber dennoch nicht im Sinne des vom Gesetzgeber angestrebten Verbraucherschutzes sein dürften. So weisen die Sparda-Banken gemäß deren Verbandsempfehlung den anfänglichen Zins für die gesamte Tilgungszeit aus, während andere Institute offenbar einen deutlich niedrigeren Zins für das Anschlussdarlehen zugrunde legen.

Die Einzelheiten, welcher Zins wie anzugeben ist, ist in einem Anhang zum Verbraucherkreditrichtlinien-Gesetz definiert. Danach wäre auch zulässig, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist mit einem neuen veränderlichen Sollzinssatz zu kalkulieren, was manche Sparkassen machen.

Ein solcher Zins wird aber in der Praxis bei der Anschlussfinanzierung eher selten gewählt. Im Hinblick auf die Zinsberechnung eines Baudarlehens vor Abschluss des ursprünglichen Darlehens führt er zudem zu unrealistischen Zinssätzen – und steht nicht für mehr Transparenz im Sinne des Verbrauchers, worauf das neue Gesetz ja abzielte. Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass in zehn Jahren das derzeit historisch niedrige Zinsniveau andauern wird. Dies alles führt letztlich dazu, dass Baugeldofferten an sich nicht vergleichbar sind.

Biallo.de stellt daher in seinen Baugeldvergleichen nur solche Konditionen dar, die durchgängig mit dem Anfangszinssatz durchgerechnet sind. So ist sichergestellt, dass die Angebote auch vergleichbar sind.

Tipp:
Fragen Sie, wenn Sie verschiedene Angebote vorliegen haben, welcher Zins nach Ablauf der Zinsbindung zur Berechnung der Zinssätze herangezogen worden ist. Denn nur mit dieser Information lassen sich verschiedene Angebote angemessen beurteilen. Zudem sollten Sie sich den Effektivzins für die Dauer der Zinsbindung ausrechnen lassen, also für die zehn oder 15 Jahre, die das Darlehen zu einem festen Zins läuft. Nur so lässt sich realistisch die Kostenbelastung ermitteln. Denn nach Ende der Zinsbindung werden die Karten neu gemischt.

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