Baufinanzierung - Notarkosten sparen - 4 Tipps

15.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:28 Uhr

Beim Immobilienkauf können bis zu zwölf Prozent für Nebenkosten anfallen. Dabei nehmen Notarkosten einen wesentlichen Anteil ein. Hier schlummert enormes Sparpotential.

Beim Immobilienkauf können bis zu zwölf Prozent für Nebenkosten anfallen. Dabei nehmen Notarkosten einen wesentlichen Anteil ein. Hier schlummert enormes Sparpotential.

Die Bewohner deutscher Großstädte stöhnen über die hohen Immobilienpreise. So müssen Interessenten in München-Bogenhausen bis zu 13.000 Euro pro Quadratmeter für eine Eigentumswohnung hinlegen. Eine 100 Quadratmeter-Wohnung kann dementsprechend 1,3 Millionen Euro kosten. Zu diesem Kaufpreis kommen dann nochmal bis zu zwölf Prozent dazu, etwa für die Grundsteuer, das Grundbuchamt, den Notar und die Maklergebühr.

Sparen bei Geldübertrag und Kaufvertrag
Eine Möglichkeit, Geld zu sparen, ergibt sich bei der Vertragsgestaltung. ?Die Notargebühren werden nicht erst mit der Unterschrift unter die Urkunde fällig, sondern schon bei der Erstellung des Vertragsentwurfs?, sagt Udo Schindler, Chef der KSW Vermögensverwaltung aus Nürnberg. Das könnten Käufer nutzen, indem sie ?den Vertrag nicht von ihrem Steuerberater oder einem Anwalt entwerfen lassen, sondern gleich vom Notar?. Dieser werde die erforderliche Beratung nicht extra abrechnen.

Auch bei der Übermittlung der Kaufpreissumme lässt sich an der Kostenschraube drehen. Bauträger oder Verkäufer schlagen oftmals vor, den Kauf über ein sogenanntes Notaranderkonto abzuwickeln. In solchen Fällen wird der Kaufpreis auf ein Konto des Notars eingezahlt, der das Geld treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch dem neuen Eigentümer zukommen lässt. ?Für diese Dienstleistung verlangen die Notare eine Hebegebühr, die sich am Kaufpreis orientiert und schnell ein paar Hundert Euro betragen kann?, sagt Schindler. Nach Meinung des Finanzexperten sei es preiswerter, die Zahlungsvoraussetzungen im Kaufvertrag verbindlich zu regeln. So lassen sich teure Umwege vermeiden. Der Notar kontrolliert ohne Zusatzkosten, ob die Voraussetzungen eingehalten werden.

Grundschuld notariell beurkunden lassen?

In aller Regel wird beim Notar die Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank beurkundet. Damit sichert sich das Kreditinstitut das Pfandrecht, für den Fall, dass der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. ?Dieses Geschäft ist jedoch nicht beurkundungspflichtig?, unterstreicht Schindler. Das eine oder andere Geldhaus würde sich mit einer Beglaubigung des Grundschuldentwurfs begnügen. Im Vergleich zur Beurkundung, die mehrere hundert Euro kosten kann, würd dies höchstens 130 Euro verursachen. Gerade bei teuren Immobilien, bei denen sich die Grundschuld deutlich unterhalb des Verkehrswertes bewegt, lässt sich besonders viel sparen.

Notar muss Sparmöglichkeiten aufzeigen
Die Auflassungsvormerkung gewährt dem Immobilienkäufer den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie, bis zum Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch. Sofern es unter Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern zu Eigentumswechseln kommt, kann man auf die Auflassungsvormerkung verzichten. ?Fragen Sie den Notar beim Erstgespräch, welche kostensparenden Möglichkeiten er empfiehlt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Notar verpflichtet, alle kostengünstigeren Alternativen aufzuzählen?, rät Schindler.

Baugeld-Vergleich: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuellen Baugeldkonditionen überregionaler und regionaler Anbieter." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>