Baufinanzierung - Mit vermögenswirksamen Leistungen schneller schuldenfrei

19.08.2013 | Stand 02.12.2020, 23:46 Uhr

Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber können nicht nur in einen Sparvertrag fließen. Mit ihnen können Arbeitnehmer auch die Tilgung eines Baudarlehens beschleunigen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber können nicht nur in einen Sparvertrag fließen. Mit ihnen können Arbeitnehmer auch die Tilgung eines Baudarlehens beschleunigen.

Ob es vermögenswirksame Leistungen überhaupt gibt und wie hoch sie ausfallen, ist sehr unterschiedlich. Je nach Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmer bis zu 40 Euro pro Monat, oft aber nur einen Teil. Sie können den Betrag aber durch eigene Einzahlungen aufstocken. Zusätzlich gibt es vom Finanzamt neun Prozent Sparzulage. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 17.900 Euro pro Jahr betragen. Für Verheiratete sind es höchstens 35.800 Euro.

Entschulden statt Ansparen

Gemäß dem Vermögensbildungsgesetz können vermögenswirksame Leistungen auch zur Entschuldung eines Eigenheims dienen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder überweist der Chef die vermögenswirksamen Leistungen direkt in einen Bausparvertrag, oder das Geld fließt auf ein Sparkonto. Dann muss der Arbeitnehmer seinem Chef allerdings belegen, dass die Leistungen zur Schuldentilgung dienen. Dafür benötigt er eine Bestätigung des Kreditgebers.

Vermögenswirksame Leistungen zur Kredittilgung zu verwenden, lohnt sich. Die Stiftung Warentest hat errechnet, dass sich die Restschuld eines zehnjährigen Hypothekendarlehens zu fünf Prozent Zinsen um über 6.200 Euro verringert, wenn jeden Monat 40 Euro zusätzlich auf dem Kreditkonto landen.

Erst Sparen, dann Entschulden

Alternativ können Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen auch zunächst ansparen und dann für den Kauf einer Immobilie nutzen. Wer beispielsweise einen VL-Fondssparplan bespart, hat die Chance auf überdurchschnittliche Renditen. In den Sparplan können nicht nur die vermögenswirksamen Leistungen fließen, sondern auch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Beim Fondssparen ist die Sparzulage höher als beim Bausparen. Sie beträgt 20 Prozent des Förderhöchstbetrags von 400 Euro pro Jahr. Hier dürfen Arbeitnehmer bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) im Jahr an Einkommen erzielen. Ist die siebenjährige Sparfrist abgelaufen, können Sparer das Geld zur Aufstockung des Eigenkapitals oder als Sondertilgung nutzen. Bei einer monatlichen Einzahlung von 45 Euro und sechs Prozent Rendite kommen nach sechsjähriger Sparzeit und einem Jahr Wartezeit mehr als 4.000 Euro zusammen.

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