Bauen - So kommt es bei einer Bauträger-Pleite nicht zum Ruin

27.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:18 Uhr

Geht der Bauträger pleite, kommen Häuslebauer oft selbst in Schieflage. So vermeiden Sie den Totalschaden:

Geht der Bauträger pleite, kommen Häuslebauer oft selbst in Schieflage. So vermeiden Sie den Totalschaden:

Nicht gerade wenige Hauskäufer haben die leidige Erfahrung gemacht: Ihre Baufirma hat sich verspekuliert und geht während des Baus pleite. In solchen Fällen bleibt der Auftraggeber zum einen auf der unfertigen Immobilie sitzen, zum anderen hat er noch reichlich Ärger am Hals. Wer den Traum von den eignen vier Wänden wahrwerden lassen möchte, sollte deswegen bestimmte Maßnahmen treffen, um den finanziellen Schaden im Fall der Fälle nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Dabei bieten sich drei Wege an:

Weg 1: Erst nach Baufortschritt zahlen
Bauherren, die mit größeren Summen in Vorleistung gehen, gehen ein nicht unerhebliches Risiko ein. Muss der Bauträger Insolvenz anmelden, sind diese Zahlungen meist verloren. Die nicht erfolgten Leistungen müssen dann bei einem anderen Unternehmen wieder in Auftrag gegeben und entsprechend erneut bezahlt werden. Das Risiko lässt sich reduzieren, wenn sich Bauherr und Bauträger an die Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung halten. Diese fordert nämlich eine eindeutige Zahlungsabfolge in Abhängigkeit des Bauabschnitts. Wenn eine Baustufe fertig ist, muss der Bauherr auch leisten. Skepsis ist angebracht, sobald die Baufirma davon abweicht und höhere Abschlagszahlungen berechnen möchte.

Weg 2: Bankbürgschaft

Bauherren sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich vom Bauträger eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft aushändigen lassen. Im Falle einer Pleite steht eine Bank gerade, da sie für die Fertigstellung sorgen muss. Einschränkend muss man aber auch dazu sagen, dass solche Bürgschaften teuer sind. Häufig belaufen sich die Kosten auf drei Prozent der Darlehenssumme. Bauträger pochen oft auf die Kostenübernahme durch den Bauherren. Versuchen Sie, sich diese Kosten im Rahmen der Preisverhandlungen zu teilen.

Weg 3: Baugarantieversicherung
Einen ganz ähnlichen Schutz bietet eine Baugarantieversicherung. Sie wird vom Bauunternehmer abgeschlossen. Diese Versicherung stellt sicher, dass die Immobilie auf jeden Fall zum abgemachten Preis fertiggestellt wird, wenn der beauftragte Bauträger insolvent ist. In den Niederlanden und in Frankreich ist die Baugarantieversicherung weit verbreitet. Obwohl der Bauunternehmer lediglich rund 1,5 Prozent der Bausumme für die Police aufwenden muss, ist sie hierzulande noch weitgehend unüblich. Deutsche Anbieter dieser Police sind unter anderem die Basler Versicherung, Zurich und die VHV.

Achtung: Verweigert der Bauträger den Abschluss der Baugarantieversicherung oder wird er von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt, kann dies auf eine finanzielle Schieflage des Unternehmens hindeuten.

Daneben ist eine weitere Police durchaus sinnvoll: eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit können Bauherren im Ernstfall Schadensansprüche abwehren, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht richtig nachgekommen sind und es auf der Baustelle zu einem Unfall kommt.

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