Bankgeheimnis in Gefahr

01.07.2008 | Stand 03.12.2020, 5:47 Uhr

New York (DK) US-Behörden haben Schritte eingeleitet, das Schweizer Bankgeheimnis endgültig zu knacken, um amerikanische Steuersünder zu überführen. Laut US-Justizministerium wurde die Schweizer Großbank UBS zur Herausgabe der Namen wohlhabender amerikanischer Kunden aufgefordert.

Die Aufforderung in der Nacht zum Dienstag erfolgte im Rahmen erweiterter Ermittlungen der Justizbehörden zum UBS-Privatkundengeschäft, insofern es sich um amerikanische Staatsangehörige handelt. Mit dem Schritt wurde bereits gerechnet, nachdem sich vor kurzem der bei der UBS angestellte amerikanische Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt hatte. Das Auskunftsersuchen leitete der Bundesstaatsanwalt bei einem US-Bezirksgericht in Miami (Florida) ein.

Das Vorgehen droht die weltweit größte Privatbank auf Kollisionskurs mit der US-Strafjustiz zu bringen. Die Amerikaner argumentieren, das Bankgeheimnis der Eidgenossen gelte nicht für US-Staatsangehörige, die Kunden bei UBS seien. UBS erklärte, das Institut sei über das Ersuchen informiert, nehme es "sehr ernst” und arbeite "gewissenhaft mit den US- und Schweizer Behörden zusam­ en”.

Die UBS muss entscheiden, ob sie die Namen von bis zu 20 000 ihrer US-Kunden herausrücken soll. Einerseits dringen Schweizer Kreise darauf, das Bankgeheimnis nicht zu verletzen. Andererseits besteht die Gefahr, dass den Schweizer Banken am lukrativen US-Markt das Ende droht, falls die Ermittler dank Birkenfelds Aussagen beweisen können, dass die UBS die USA systematisch betrogen und belogen hat.

Die US-Behörden verdächtigen die UBS, 20 Mrd. Dollar am amerikanischen Fiskus vorbeigeschleust, auf geheimen Off-shore-Konten versteckt und damit den Staat um mindestens 300 Mio. Dollar an Steuern geprellt zu haben. Nach amerikanischem Steuerrecht müssen US-Kunden einer Bank, die Offshore-Konten unterhält, eine als W-9 bekannte Steuererklärung ausfüllen und dem Geldinstitut vorlegen. Die Bank ist verpflichtet, ihren Kunden diese Vorschrift mitzuteilen und mögliche Steuerschulden einzubehalten. Der Verdacht liegt nahe, dass UBS es wissentlich versäumt hat, ihre US-Kunden an die W-9-Vorschrift zu erinnern.