Bagatellschäden am Auto - Wie verhalte ich mich richtig?

23.06.2014 | Stand 02.12.2020, 22:33 Uhr

Kleine Schäden am Auto können zu großen Problemen führen. Worauf Sie achten sollten:

Kleine Schäden am Auto können zu großen Problemen führen. Worauf Sie achten sollten:

Kleine Kratzer oder Dellen an fremden Fahrzeugen gelten meist als Bagatellschäden. Doch wer dann nur eine Adresse hinterlässt, kann wegen Fahrerflucht angezeigt werden. Zudem stellen sich Kfz-Versicherungen bei falschem Verhalten quer. So sind Sie auf der sicheren Seite:

Warten Sie am Unfallort
Wenn Sie einen Schaden an einem fremden Auto verursachen, sind Sie gesetzlich verpflichtet ?eine nach den Umständen angemessene Zeit? abzuwarten (Paragraph 142 des Strafgesetzbuches) ? und das auch bei kleinen Schäden. Bei einem kleinen Blechschaden reichen etwa 20 bis 30 Minuten Wartezeit auf den geschädigten Fahrzeughalter. Taucht dieser nicht auf, müssen Sie Namen und Anschrift am Tatort hinterlegen und den Unfall zusätzlich bei einer Polizeistelle melden.

Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an
Das sicherste Vorgehen für den Verursacher des Schadens wie auch für den Geschädigten ist die Anfertigung eines Protokolls zum Unfallhergang. Dies verhindert Missverständnisse, die im Nachhinein für alle Beteiligten unerfreulich sind. Das Protokoll sollte im Idealfall Namen, Anschriften, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummern und Unterschriften der beteiligten Parteien beinhalten. Zudem sind Fotos hilfreich, die den Schaden und die Stellung der Fahrzeuge am Unfallort dokumentieren.

Ziehen Sie einen Gutachter hinzu
Schäden unter der Oberfläche können sehr teuer sein, obwohl das von außen nicht erkennbar ist. Auch bei Bagatellschäden sollten Sie daher einen Gutachter einbeziehen. Doch gerade bei Bagatellschäden weigern sich Versicherungen oft, die teuren Kosten für einen Gutachter zu übernehmen. Lassen Sie bei kleinen Schäden daher ein Kurzgutachten anfertigen. Dafür liegen die Kosten in der Regel nur zwischen 50 und 100 Euro. Diese kleinen Summen werden dann meist von der Versicherung übernommen.