Ingolstadt
Ausnahmegenehmigung: Doch noch ein "Schanzer Herbstvergnügen"

Von 25. September bis 11. Oktober auf dem Volksfestplatz

18.09.2020 | Stand 02.12.2020, 10:32 Uhr
Auf ein Volksfest müssen die Ingolstädter heuer doch nicht verzichten - auch wenn es in deutlich anderem Rahmen stattfinden wird als die früheren Veranstaltungen. −Foto: Hauser/DK-Archiv

Ingolstadt - Nun also doch noch. Was in anderen Städten wie Augsburg möglich ist, wird auch in Ingolstadt möglich gemacht: Das "Schanzer Herbstvergnügen", wie die Schausteller ihren Herbstvolksfestersatz genannt haben, erhält vom städtischen Gesundheitsamt den rechtlichen Segen. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitagabend mit. Von 25. September bis 11. Oktober kann die Arbeitsgemeinschaft Volksfeste, Dulten und Märkte also auf dem Festplatz an der Dreizehnerstraße ihren Vergnügungspark mit Fahrgeschäften und Buden aufbauen. Für das vorgelegte Hygienekonzept bekommen die Antragsteller die Ausnahmegenehmigung erteilt, wie sie für das Infektionsschutzgesetz trotz der generellen Absage aller Großveranstaltungen möglich ist.

 

Der Rahmen für die Schausteller ist eng gesteckt: Laut Mitteilung dürfen unter anderem gleichzeitig nicht mehr als 800 Besucher auf dem Festplatz anwesend sein, deren Kontaktdaten auch zu registrieren sind. Zudem enthält der Bescheid gleich Regelungen für den Fall einer steigenden Sieben-Tages-Inzidenz in Ingolstadt, die eine Reduzierung der zugelassenen Personenzahl (bei Inzidenz zwischen 35 und 50) oder sogar eine Schließung (bei Inzidenz über 50 Personen - jeweils innerhalb von sieben Tagen, gerechnet auf 100000 Einwohner) des Vergnügungsparks vorsehen.

Wie die Stadt in ihrer Mitteilung betont, wurden auf Initiative von Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll (CSU) Ende der letzten Woche intensive Gespräche zwischen der Verwaltung und Schaustellervertretern geführt, um die Bedingungen auszuloten, unter denen eine Ausnahmegenehmigung doch noch möglich wäre. Wie berichtet, hatte das Gesundheitsamt das ursprünglich Konzept der Arge (zum Beispiel noch mit 1000 Besuchern) abgelehnt gehabt. In dieser Woche nun legten die Schausteller ein modifiziertes Hygiene- und Sicherheitskonzept vor, "das nach Prüfung und weiteren Abstimmungsgesprächen durch das städtische Gesundheitsamt am Freitag genehmigt werden konnte", so die offizielle Mitteilung. Die Bürgermeisterin freut sich, "dass im Dialog eine Lösung gefunden werden konnte, die den erforderlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes Rechnung trägt, gleichzeitig aber den aufgrund der Corona-Krise schwer gebeutelten Schaustellern die Möglichkeit gibt, ihrer Arbeit nachzugehen".

Besonders freue sie sich für die Ingolstädterinnen und Ingolstädter, die heuer nicht ganz auf ein Volksfest verzichten müssen - "auch wenn es sich von bisher bekannten Veranstaltungen unterscheiden wird". Gleichzeitig appelliert Deneke-Stoll an das Verantwortungsbewusstsein von Veranstaltern und Besuchern, die Corona-bedingten Vorgaben auch gewissenhaft einzuhalten.

Die Ausnahmegenehmigung gibt vor, dass das Hygiene- und Sicherheitskonzept sowie die weiteren gesetzlich geltenden Regeln zu befolgen sind, auf die auf Hinweisschildern oder mit Abstandsmarkierungen am Boden hinzuweisen ist. Der Betreiber habe "durch geeignete Maßnahmen sowie durch Kontrollen sicherzustellen, dass auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird". Zur Sicherstellung der angeordneten Auflagen muss Security-Personal vor Ort sein.

DK