Zandt
Ausgangsbeschränkungen und keine Firmung

01.07.2020 | Stand 02.12.2020, 11:04 Uhr
Eine "zeitweilige Registrierungskarte" hat die Militärregierung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ausgestellt. Hier die Karte von Josef Pickl, datiert vom 1. Juni 1945. Die Bewegungsfreiheit war stark eingeschränkt. −Foto: Schießl (Repro)

Zandt - Wegen der Corona-Pandemie finden in diesem Jahr im Bistum Eichstätt keine Firmungen statt.

Dass wegen einer Krankheit die Firmung beeinträchtigt ist, gab es in der Pfarrei Zandt schon einmal, nämlich im Jahr 1947. Damals war es nicht Corona, sondern der Ausbruch der Masern. Einige Firmkinder konnten aus diesem Grund am 3. Juni 1947, dem vorgesehenen Firmtag in Kipfenberg, nicht teilnehmen.

Der damalige Generalvikar Josef Schröffer teilte dem Pfarramt Zandt in seinem Schreiben vom 6. Juni 1947 mit: "Wie uns Bezirksarzt Riederer, Eichstätt, mitteilt, sind in Zandt die Masern ausgebrochen. Es wird Ihnen (Ergänzung: Pfarrer Peter Möges) anheimgegeben, die Kinder in Ingolstadt teilnehmen zu lassen. Falls die Epidemie bis dahin noch nicht behoben ist, wäre Seine Exzellenz auch bereit, die heilige Firmung in Zandt selbst zu spenden. "

Eines der wieder genesenen Kinder, dem die Firmung am 30. Juni in der "Obern Pfarr" in Ingolstadt gespendet wurde, war Anni Spiegel (geborene Regensburger). Sie lebt jetzt in Appertshofen. Die Reise des Bischofs nach Zandt war somit hinfällig.

Anni Spiegel erinnert sich noch daran und bestätigt, zusammen mit Johann Fuchs und Rudi Lochner in Ingolstadt gefirmt worden zu sein. Ihre Firmpatin war ihre Tante Barbara Bayerlein aus Appertshofen. Von der Patin wurde eine Uhr als Firmgabe in Aussicht gestellt. Nach der Firmung wurde in der "Drei Mohren-Wirtschaft" in der Ludwigstraße in Ingolstadt eingekehrt. Es gab Schweinebraten, den die Patin mit Lebensmittelkarten bezahlte.

Auch mit Ausgangsbeschränkungen, wie sie bis vor wenigen Wochen wegen der Coronavirus-Pandemie noch in Kraft waren, hat man in Zandt nach dem Krieg Erfahrungen gesammelt. Mit einem Virus hatten die Regelungen damals aber nichts zu tun. Mit dem Kriegsende am 8. Mai 1945 hat in Bayern das "Military Government of Germany" die Staatsfunktionen und die öffentliche Ordnung übernommen. Die Militärregierung erfasste jeden Einwohner, so auch in Zandt, in einer "zeitweiligen Registrierungskarte". Der Inhaber dieser Karte galt damit als vorschriftsmäßig registrierter Einwohner von Zandt. Die Bewegungsfreiheit des Einzelnen wurde durch strenge Anordnungen eingeschränkt. Es war verboten, sich von diesem Platz zu entfernen. "Zuwiderhandlung dieser Maßnahme führt zu sofortigem Arrest. " Der Inhaber dieses Scheines hatte "seinen Ausweis stets bei sich zu führen". So lauteten die Bedingungen in dem Dokument.

DK

Konrad Schießl