Pfaffenhofen
Aus Frust ein Auto demoliert

Amtsgericht gibt einem jungen Mann eine letzte Chance

26.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:16 Uhr

Pfaffenhofen (em) Weil er aus Frust ein Auto demoliert hat, musste sich ein junger Mann aus dem Landkreisnorden vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht verantworten. Er kam aber noch einmal mit einem blauen Auge davon.

"Ich musste einfach meinen Frust rauslassen", sagte Sinah A. (Name geändert) vor Gericht über seine Beweggründe. Er soll mit voller Wucht gegen das Heck des geparkten Wagens getreten und die Beifahrertür mit einem spitzen Gegenstand beschädigt haben. "Ich hatte Streit mit meiner damaligen Freundin." Der arbeitslose junge Mann war zudem angetrunken und hatte auch Zoff mit seiner Familie. "Aber du kannst doch nicht aus Wut auf ein fremdes Auto eindreschen", hielt ihm Amtsrichter Ulrich Klose als Vorsitzender eines Schöffengerichtes entgegen.

Seine Lehre wurde wegen Unzuverlässigkeit abgebrochen, seit einem halben Jahr lässt Sinah A. sich treiben. Mehrere Termine beim Arbeitsamt ließ er verstreichen. "Was ist los mit dir", fragte da der Richter. Klose schaute in den Akten nach und hielt ein Schriftstück hoch: "Das hier ist eine Stellungnahme von dir - völlig fehlerfrei. Dann wirst du doch wohl auch deine Lehre hinkriegen." Doch so einfach scheint das nicht zu sein, denn Vorstrafen belasten das Konto des Angeklagten: Einmal war es eine Sachbeschädigung und einmal ein Diebstahl, wobei der Diebstahl eine Kleinigkeit war. Schadenshöhe: zwei Euro - eine gestohlene Salami.

Die Jugendprozesshilfe sprach sich dafür aus, Jugendrecht anzuwenden, das mehr auf Erziehung, als auf Strafe abzielt. Es folgte auch gleich ein konkreter Vorschlag: Sinah A. soll ein Weisungsbetreuer für sechs Monate zur Seite gestellt werden. "Der wird dich fördern und fordern - ganz engmaschig", griff Klose den Vorschlag auf. Und gleich danach kam der Hinweis, was passiert, wenn er versucht, sich diesem Hilfsangebot zu entziehen: "Das geht dann ganz schnell mit dem Ungehorsamsarrest."

Ein Urteil im klassischen Sinne wurde nicht ausgesprochen: Das Schöffengericht folgte dem Antrag auf Zuweisung des Angeklagten zu einem Weisungsbetreuer, der ihn im nächsten Halbjahr "an die Hand nimmt". Dazu gehört als erste Maßnahme, sich beim Arbeitsamt zu melden, dort seinen zuständigen Sachbearbeiter aufzusuchen. Die Schlussworte des Richters waren eindeutig: "Wir geben dir die größtmögliche Hilfestellung. Aber pass auf - dein Kredit ist verbraucht."