Ingolstadt
Aufsichtsräte wollen schnellere Informationen

26.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:44 Uhr

Ingolstadt (rl) Der öffentliche Teil der Zweckverbandsversammlung dauerte nur ein paar Minuten. Die sechs Tagesordnungspunkte erledigte das Gremium im Rekordtempo - schließlich gab es im nicht-öffentlichen Teil genug zu bereden.

Ein Antrag der Unabhängigen Demokraten Ingolstadt (UDI), der zur Prüfung weitergegeben werden soll, hat durchaus brisanten Hintergrund. "In den vergangenen Jahren", heißt es zur Begründung, "konnten Mitglieder des Aufsichtsrats ihrer Kontrollpflicht nur eingeschränkt nachkommen." Sie seien weitgehend auf Informationen der zu kontrollierenden Geschäftsleitung angewiesen gewesen. Eigene und zeitgerechte Recherchen seien daher nur beschränkt möglich gewesen - weshalb den Aufsichtsräten im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft eine "mangelnde Kontrolle" vorgeworfen worden sei und sie "auf mögliche Regressansprüche" hingewiesen worden seien. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Unternehmenssatzung der Klinikum Ingolstadt GmbH sollen Aufsichtsratsmitglieder bei Klärungsbedarf einen direkteren und schnelleren Zugriff auf Informationen und Unterlagen haben.

In dem von Gerd Werding und Dorothea Soffner unterzeichneten Antrag geht es um die Zuständigkeit des Aufsichtsrats. So soll künftig in der Satzung festgeschrieben sein, dass der Aufsichtsrat, ebenso auch mindestens zwei seiner Mitglieder gemeinschaftlich, jederzeit von der Geschäftsführung über alle Angelegenheiten der Gesellschaft Berichterstattung und Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen kann. Der Passus soll auch auf von den Aufsichtsräten benannte Dritte, die auf Verschwiegenheit zu verpflichten seien, ausgeweitet werden. Außerdem soll der Aufsichtsrat nach Meinung der UDI künftig mindestens dreimal jährlich einberufen werden - wenn ein Geschäftsführer, der Gesellschafter, der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder mindestens zwei Mitglieder dies verlangen.