München/Regensburg
Aufarbeitungskommissionen in Bistümern starten nur langsam

14.05.2021 | Stand 22.05.2021, 3:33 Uhr
Johannes-Wilhelm Rörig spricht bei einer Pressekonferenz. −Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Eigentlich wollten die bayerischen Bistümer schon zum Jahreswechsel Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch einsetzen, doch eine entscheidende Komponente fehlt vielfach noch. Und um Regensburg gab es Verwirrung.

Die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Bistümern in Bayern kommen nur langsam in Gang. Neben dem größten Erzbistum München und Freising, das in dieser Woche die erste konstituierende Sitzung der Kommission meldete, ist zwar in den meisten Bistümern alles vorbereitet - doch ein entscheidender Faktor fehlt oft noch: Vielfach scheitert es an Betroffenen, die bereit sind, mit dem, was sie als „Täterorganisation“ empfinden, zusammen zu arbeiten. Und im Bistum Regensburg, wo ursprünglich gar keine neue Kommission eingerichtet werden sollte, gibt es nun eine Kehrtwende.

Vor rund einem Jahr hatte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sich auf eine „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ geeinigt und beschlossen, unabhängige Aufarbeitungskommissionen in allen 27 Bistümern einzusetzen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sprach damals von einer „historischen Entscheidung“.

Die Kommissionen sollen nicht nur die Fallzahlen von sexuellem Missbrauch erheben, sondern auch untersuchen, wie mit Opfern und Tätern umgegangen wurde. Außerdem sollen sie herausarbeiten, ob Strukturen innerhalb des jeweiligen Bistums „sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben“, wie ein Sprecher des Erzbistums München und Freising sagte.

Während neben München auch das Bistum Würzburg kürzlich meldete, dass die Kommission dort nach Gründung eines unabhängigen Betroffenenbeirats nun die Arbeit aufnehmen kann, sieht es in anderen Bistümern noch schwieriger aus.

In Passau beispielsweise war die Kommission zwar schon kurz vor Weihnachten 2020 besetzt. Allerdings wartet man dort nach Angaben einer Sprecherin immer noch darauf, dass sich auch Betroffene melden, die bereit sind, im Betroffenenbeirat mitzuarbeiten.

Ähnlich in Augsburg: Mitte April gab es dort zwar „ein erstes Kick-off-Meeting der Aufarbeitungskommission“, an dem auch Bischof Bertram Meier teilnahm, wie ein Sprecher mitteilte. Aber: „Die konstituierende Sitzung der Unabhängigen Kommission findet erst dann statt, wenn der Betroffenenbeirat gebildet wurde und zwei Mitglieder daraus für die Aufarbeitungskommission bestimmt hat.“

Auch das Erzbistum Bamberg wartet noch auf Antworten auf einen Aufruf, damit sich ein Betroffenenbeirat gründen kann. Die Kommission selbst hat sich dort nach Angaben eines Sprechers schon im Februar zusammengefunden.

Im Bistum Eichstätt laufen nach Angaben einer Sprecherin derzeit „vorkonstituierende Arbeiten für die Aufarbeitungskommission“. Das Bistum kündigte an, „in Kürze“ mehr Informationen geben zu können.

Das Bistum Regensburg, das ursprünglich als einziges bayerisches Bistum keine Kommission gründen, einen Sonderweg gehen und diesen mit dem Missbrauchsbeauftragten Rörig absprechen wollte, verkündete am Freitag eine Kehrtwende: Die konstituierende Sitzung der Aufarbeitungskommission findet in den nächsten Tagen statt.

Regensburg habe die DBK-Beschlüsse „bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt“, hieß es zuvor aus dem Bistum. Beispielsweise hätten sich zwei Studien mit Gewalt bei den Regensburger Domspatzen befasst. Betroffene seien in Regensburg auch an der Antwort auf die Frage beteiligt gewesen, wie viel Geld Opfern von sexuellem Missbrauch in der Kirche gezahlt werden sollte, sagte der Sprecher. Das Bistum hatte beispielsweise schon deutlich bevor sich die DBK auf die Zahl einigte, bekanntgegeben, seine Zahlungen für die Opfer sexuellen Missbrauchs auf bis zu 50 000 Euro aufzustocken.

Zum Stand der Gespräche mit Rörig gab es dann allerdings durchaus unterschiedliche Auffassungen: „Zurzeit durchlaufen die Vereinbarungen die Gremien des Unabhängigen Beauftragten“, sagte ein Bistumssprecher noch Mitte der Woche. Doch bei Rörig klang das anders: „Derzeit liegt mir keine Information aus Regensburg vor, nachdem dort keine Aufarbeitungskommission nach den Regeln der "Gemeinsamen Erklärung" eingerichtet werden soll, obwohl sich mein Amt und das Bistum Regensburg über befristete Zwischenschritte ausgetauscht haben“, sagte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

„Ein Wunsch des Diözesanbischofs Vorderholzer auf Verständigung mit mir über eine "Äquivalenzerklärung" gemäß Ziffer 8 der "Gemeinsamen Erklärung" für das Bistum Regensburg ist bisher an mich nicht herangetragen worden“, erklärte Rörig. „Daher findet aktuell unsererseits auch keine Prüfung statt, ob es im Bistum Regensburg schon eine umfassende Aufarbeitung gibt, die den Anforderungen der "Gemeinsamen Erklärung", insbesondere mit Blick auf die Betroffenenbeteiligung, entspricht.“

Wenn Regensburg sich aber nun entschieden habe, die Kriterien der Gemeinsamen Erklärung zu erfüllen, seien auch keine weiteren Gespräche nötig, sagte eine Sprecherin des Missbrauchsbeauftragten.

© dpa-infocom, dpa:210514-99-592355/3

Mitteilung des Erzbistums München

dpa