Auf einen Prozess ankommen lassen

30.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:42 Uhr

Zum Bericht „Klage gegen Stadt wegen ,Untätigkeit’“ (EK vom 28. Januar 2015):

„Der Sellinger“ hat es leicht, seine Geschmacklosigkeiten, seine Religionsbeschimpfung und seine pauschale Beleidigung aller Theologen und Kleriker öffentlich zu machen, solange unsere Staatsanwaltschaften Paragraf 166 StGB (Religionsbeschimpfung) so einseitig auslegen, wie sie es allenthalben tun: Die einschränkende Bedingung für Strafbarkeit, Störung des öffentlichen Friedens, legt man so aus, dass offenkundig erst Steine fliegen müssen, ehe die Justiz tätig wird. Diese Auslegung ist keineswegs selbstverständlich. Sie provoziert ja gerade die Friedensstörung, die verhindert werden soll.

Christian Hillgruber, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn, schreibt (F.A.Z. vom 26. 1. 2015, Seite 6): „In der Beschimpfung des Bekenntnisses liegt bereits eine Störung des religiösen Friedens in der staatlichen Gemeinschaft“, weil mit der groben Verächtlichmachung von Glaubensüberzeugungen die Gläubigen selbst verächtlich gemacht werden. Nach Hillgruber ist Religionsdiffamierung, zumal in einer pluralistischen Gesellschaft, ein Integrationshindernis ersten Ranges. Als Kenner von Theologie und Kirchengeschichte kann ich bösartige Angriffe auf Religion und Glauben mit Distanz sehen. Das ist aber nicht jedermanns Sache. Ich weiß aus Gesprächen mit nicht wenigen Eichstätter Bürgern, Katholiken wie Evangelischen, dass sie sich durch solche öffentlichen Beschimpfungen ihres Glaubens im Innersten beleidigt und damit in ihrer Würde verletzt sehen. Übrigens, was werden unsere muslimischen Mitbürger sagen, wenn sie merken, dass hier jede Religion, also auch ihr Glaube lächerlich gemacht wird?

Herr S. gefährdet den Religionsfrieden in unserer Stadt. Die Stadt Eichstätt, der das gut bekannt sein dürfte, sollte dem „Künstler“ deshalb die Nutzung der Johanniskirche für seine geschmacklosen Invektiven verweigern, möglichst mit einem Votum des Stadtrats im Rücken, und es getrost auf einen Prozess ankommen lassen.

Bernhard Sutor

Eichstätt