Neuburg
Auf der Suche nach einer Erklärung

21-jähriger Unfallfahrer zu 1300 Euro Strafe verurteilt – Kleinkraftrad nahe der Zeller Kreuzung übersehen

08.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:56 Uhr

Neuburg (rgf) Die Liste der Verletzungen ist lang: Einen Bruch des rechten Oberschenkels, einen Riss in der Kniescheibe, eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde am Auge hat ein inzwischen 18-Jähriger aus der Landkreismitte bei einem Verkehrsunfall im Januar 2012 erlitten. Ein heute 21-jähriger Autofahrer aus Neuburg hatte den jungen Mann auf seinem Kleinkraftrad nahe der Zeller Kreuzung übersehen.

Richterin Celina Nappenbach verurteilte den Unfallverursacher jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro.

Es tue ihm furchtbar leid, beteuerte der 21-Jährige im Neuburger Amtsgericht. Bereits im Krankenhaus habe er sich bei dem Moped-Fahrer entschuldigt. Erklären könne er sich den Unfall aber nicht. „Ich habe links, rechts, links, rechts geschaut“, beteuerte er. Gesehen habe er nichts. Als er dann nach links auf die Staatsstraße fuhr, habe es auch schon gekracht. Seit dem Tag des Unfalls sei er am Grübeln, was da passiert sei. Etwas Licht im Dunkeln hatte er sich von den Gutachten erhofft. Als aus diesen allerdings der genaue Aufprallwinkel nicht hervorging und deutlich wurde, dass der Angeklagte den Gutachter gerne noch persönlich befragt hätte, geriet Richterin Nappenbach etwas in Rage. „Worauf wollen Sie hinaus? Meinen Sie, dass der vom Himmel gefallen ist“, fragte sie. Anklagevertreter Franz Burger pflichtete bei: Ein Unfall wie dieser passiere in Deutschland täglich. Alles Grübeln helfe nichts – „die Vorfahrtsverletzung ist existent“. Daran habe sein Mandant auch gar keine Zweifel, versicherte Verteidiger Jürgen Asthausen. Der junge Mann versuche eben nur, sich zu erklären, wie er einen solchen Fehler machen konnte.

Eine Geldstrafe sei ausreichend, da waren sich Nappenbach, Burger und Asthausen einig. Die 1300 Euro kommen einer gemeinnützigen Einrichtung zugute. Dem Unfallfahrer gaben die Richterin und der Staatsanwalt tröstende Worte mit auf den Weg. Er solle sich nicht selbst zerfleischen, riet Nappenbach. Und Burger merkte an, dass der Moped-Fahrer zwar dauerhaft Schmerzen in seinem Bein haben werde – ein solcher Zusammenstoß hätte aber auch noch wesentlich schlimmer ausgehen können.