Ernsgaden
Anwohner sollten sich beschweren

12.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:11 Uhr

Ernsgaden - Die Anlieger der Osteuropäer-Unterkunft in Ernsgaden sollten nochmals beim Petitionsausschuss des Landtags vorstellig werden.

Das rät der Landtagsabgeordnete Karl Straub (CSU), der selbst Mitglied dieses Ausschusses ist. Die Anwohner sollten sich in ihrer Eingabe darüber beschweren, dass trotz der Forderungen des Ausschusses in den zurückliegenden zwölf Monaten "nichts passiert" sei. Dann laut Straub "können wir diesbezüglich nochmals bei den Behörden nachhaken".

Wie berichtet, haben die Nachbarn des als Osteuropäer-Unterkunft genutzten Zweifamilienhauses seit drei Jahren mit unliebsamen Randerscheinungen zu leben. Und sie haben schnell den Eindruck gewonnen, dass die Bewohner ständig wechseln und man es hier nicht mit einer Wohnnutzung, sondern mit einem im Wohngebiet unzulässigen Beherbergungsbetrieb zu tun habe. Sie wandten sich an den Petitionsausschuss des Landtags und bekamen im Mai 2019 vollumfänglich Recht.

Der Forderung des Ausschusses, die Wohnnutzung des Gebäudes durch engmaschige Kontrollen zu gewährleisten, kam das Landratsamt aber nicht nach. Ein Nachweis, dass hier ein Beherbergungsbetrieb stattfindet, ließe sich nur durch einen nicht verhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner führen, hieß es zur Begründung.

Karl Straub als Mitglied des Ausschusses sieht dies freilich ganz anders. Der ständige Wechsel der Bewohner sei von den Anwohnern dokumentiert worden - und es gebe zulässige Mittel und Wege, diesen Nachweis auch behördlich zu führen. Freilich sei es dazu notwendig, "dass der Kontrolleur in kurzer Zeit ein paar Mal abends vorbeischaut, also außerhalb der Arbeitszeit des Landratsamtes". Personell unterstützt werden könnte der Kontrolleur von Kräften des Polizeipräsidiums, da die örtlichen Polizeidienststellen "personell sehr knapp aufgestellt" seien. Straub spielt den Ball hier auch dem früheren Ernsgadener CSU-Bürgermeister Karl Huber zu. Als stellvertretender Landrat habe Huber doch nun die Möglichkeit, in der Kreisbehörde auf Umsetzung der vom Petitionsausschuss getroffenen Maßgaben zu drängen und beim neuen Landrat darauf hinzuwirken.

Es mache "überhaupt keinen Sinn, jetzt etwas übers Knie brechen zu wollen", entgegnet Huber zu Straubs Anregung. Das Landratsamt habe als Reaktion auf die Maßgaben des Petitionsausschusses eine Nutzungsuntersagung als Beherbergungsbetrieb erlassen, gegen die der Eigentümer gerichtlich vorgehe. "So lange es kein Urteil gibt, wie diese Art von Unterbringung rechtlich einzuschätzen ist, haben wir ein schwebendes Verfahren, in das auch eine Kreisbehörde nicht eingreifen kann", betont Ernsgadens früherer Bürgermeister. Landrat Albert Gürtner (FW) sei nach dem kürzlichen Gespräch mit einer Abordnung der Anwohner bestens mit der Situation vertraut und lasse "intern alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die parallel zum laufenden Verfahren denkbar sind".

kog