Pfaffenhofen
Anwalt unter Verdacht

06.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:33 Uhr

Pfaffenhofen (em) Zweifel an der Redlichkeit eines Rechtsanwalts aus dem Landkreis sind gestern bei einer Verhandlung vor dem Schöffengericht in Pfaffenhofen aufgekommen. Hubert K. (Name geändert) soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft 68 000 Euro von einem "Anderkonto" veruntreut haben.

Auf einem solchen Treuhandkonto verwalten Rechtsanwälte und Notare Geld für den Käufer beispielsweise einer Immobilie, halten es aber so lange zurück, bis der Vertrag rechtlich endgültig unter Dach und Fach ist. Der Verkäufer kann sich dadurch sicher sein, dass er dem Verkauf zustimmen kann. So läuft dieses spezielle Verfahren in der Regel ab - doch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde deutlich, dass diese Art der Kaufabwicklung manchmal auch völlig aus dem Ruder laufen kann. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt konfrontierte Hubert K. jedenfalls damit, dass er Geld von einem "Anderkonto" für eigene Zwecke verwendet haben soll.

Der Käufer hatte 38 000 Aktien aus seinem Depot veräußert und den Erlös dem Anwalt übergeben. Es handelte sich um eine Summe von 103 740 Euro, die Ende August 2013 auf das Anderkonto des Rechtsanwaltes überwiesen wurden. Dort sollte das Geld ruhen und Anfang 2014 überwiesen werden. Doch bereits wenige Tage nach der Einzahlung soll der Jurist etwas abgezweigt haben. Mal eine Barabhebung, mal eine Überweisung. In vier Wochen verschwanden so rund 68 000 Euro.

Der Anwalt bestritt die Abhebungen gar nicht. Er meinte vielmehr, das Geld stünde ihm zu. Denn angeblich habe er für seinen Klienten Leistungen erbracht, die er sich mit dessen Einverständnis dadurch vergüten ließ. Da hakte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Amtsrichter Ulrich Klose, ein. Wo die Rechnungen seien, wollte Klose wissen. In den Akten finde sich nichts dazu. Der Jurist erwiderte: "Geben Sie mir eine Woche Zeit, dann erstelle ich die Rechnungen." Kopfschüttelnd lehnte der Richter ab: "Dazu hatten Sie drei Jahre Zeit." Und im Übrigen sei der Vertrag über die treuhänderische Geldverwaltung eindeutig: "Da steht nichts von der Möglichkeit der Gegenrechnung." In einer Erklärung des Käufers hieß es, dass er "keine einzige Rechnung" erhalten habe. Da setzte der Richter die Beweisaufnahme aus, ein zweiter Termin wird neu angesetzt. Dann soll der Geschädigte aussagen - und dann wird wohl auch das Urteil gesprochen.