Eichstätt
Antragsverfahren geändert: Kfz-Zulassung online oder per Post

10.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:34 Uhr

Eichstätt - Um die Bürger und Mitarbeiter in Zeiten der Coronakrise bestmöglich zu schützen und zugleich das Zulassen und Abmelden von Kraftfahrzeugen weiterhin zu gewährleisten, hat die Zulassungsbehörde des Landratsamts Eichstätt ihr Antragsverfahren geändert.

Ab jetzt können Zulassungsanträge auf dem Postweg gestellt werden sowie auch online über das Bürgerserviceportal des Landratsamts. Dabei werden beim Onlineverfahren (I-KFZ) die bisherigen Voraussetzungen, daran teilnehmen zu können, abgemildert. Musste man sich bislang mit einem neuen Personalausweis mit E-ID-Funktion ausweisen, um sein Fahrzeug zulassen oder abmelden zu können, so entfällt dies nun voraussichtlich nach dem bevorstehenden Osterwochenende weg. Möglich ist dies aufgrund von Ausnahmebestimmungen durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, welche von den Zulassungsbehörden umgesetzt werden können.

Die Zulassungsbehörde des Landratsamts Eichstätt macht nun von diesen Möglichkeiten Gebrauch, um ein kontaktloses Verfahren zwischen Bürgern und Mitarbeitern zu ermöglichen. Daneben ist auch ein eingeschränkter Parteiverkehr möglich. Über das Bürgerserviceportal des Landkreises können hierfür in den Zulassungsstellen Eichstätt und Lenting Termine vereinbart werden. Das entsprechende Angebot ist jedoch noch zurückhaltend gestaltet, um volle Wartebereiche zu vermeiden. Vorsprachen ohne Termine sind weiterhin nicht möglich. Die Zulassungsbehörde verweist ausdrücklich darauf, die Antragseingabe im Onlineverfahren sowie den Postweg zu nutzen. Weitere Informationen, insbesondere über die Vorgehensweise des geänderten Zulassungsverfahrens, können unter www. landkreis-eichstätt. de eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde beantworten Fragen zudem telefonisch unter (08421) 70-206 oder -207 sowie per E-Mail an zulassung@lra-ei. bayern. de.

EK