Eichstätt
Antragstellung zu Agrarumweltmaßnahmen

08.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:53 Uhr
Blühflächen gehören zu den geförderten Maßnahmen. −Foto: AELF

Eichstätt/Ingolstadt (EK) Wie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt (AELF) mitteilt, können ab sofort Anträge nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm und dem Vertragsnaturschutzprogramm gestellt werden.

Die Antragsfrist endet am 22. Februar 2019.

Agrarumweltmaßnahmen sind staatlich geförderte Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Förderung von Artenvielfalt, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz gegenüber der Erzeugung von vermarktungsfähigen landwirtschaftlichen Produkten im Vordergrund stehen. Mit den Fördermaßnahmen sollen deshalb insbesondere umweltpolitische Ziele erreicht werden, so das AELF. Die Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen denen der Vorjahre (zum Beispiel Mulchsaat, vielfältige Fruchtfolge, extensive Grünlandnutzung, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Blühflächen, Erhalt von Streuobstanlagen). Neu ab 2019 ist die Möglichkeit, bei bestimmten Maßnahmen streifenförmige Bejagungsschneisen beziehungsweise Blühstreifen anzulegen. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind direkt beim Amt oder unter online www. stmelf. bayern. de verfügbar.