Roth
Antrag hilft Geld sparen

26.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:06 Uhr

Roth - Wer Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für den Schulweg hat, kann jetzt den Antrag für das Schuljahr 2019/2020 einreichen.

Empfohlen wird dies Schülern der Abschlussklassen sowie Berufsschülern mit Blockunterricht, sofern keine Fahrtkosten mehr entstehen. Das Landratsamt erstattet Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Berufsfach-, Berufsaufbau-, Berufsober-, Wirtschafts-, und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten - allerdings nur dann, wenn sie die Familienbelastungsgrenze von 440 Euro im Schuljahr überstiegen haben. Die Antragsvordrucke sind unter www. landratsamt-roth. de/schu lebildung zu finden. Anfragen unter Telefon (09171) 811333 und 811319 oder per E-Mail an: fahrtkostenerstattung@landrats amt-roth. de.

HK