Hilpoltstein
Antrag für Fahrtkosten

28.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:15 Uhr

Hilpoltstein/Roth (HK) Ende Oktober läuft die Ausschlussfrist für die Abgabe der Anträge auf Kostenerstattung für die im Schuljahr 2015/16 angefallenen Fahrtkosten auf dem Schulweg ab.

Damit der Anspruch nicht erlischt, müssen die Anträge bis 31. Oktober eingereicht werden.

Das Landratsamt erstattet Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsfach-, Berufsaufbau-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten der notwendigen Beförderung - soweit diese Kosten die Familienbelastungsgrenze von 420 Euro im Schuljahr 2015/16 übersteigen.

Die Antragsvordrucke können auf der Internetseite des Landratsamtes Roth heruntergeladen oder beim Landratsamt angefordert werden unter Telefon (09171) 81 13 33 oder per E-Mail an fahrtkostenerstattung@landratsamt-roth.de.