Anspruch und Wirklichkeit

Bereits zum 18. Mal findet in Eichstätt die Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt – Anmeldeschluss 10. Februar

19.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:45 Uhr

Eichstätt (upd) Am 2. und 3. März laden die Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“ (ZMV) zur 18. Fachtagung rund um das kirchliche Arbeitsrecht ein. Das Thema des Symposiums, zu dem mehrere Hundert Teilnehmer aus ganz Deutschland erwartet werden, lautet „Arbeitsverhältnisse in der Kirche – Anspruch und Wirklichkeit“ Eine Anmeldung ist bis zum 10. Februar möglich.

In den Medien und politischen Diskussionen stehen kirchliche Arbeitgeber immer wieder in der Kritik, obwohl die Kirchen mit dem Prinzip der Dienstgemeinschaft das christliche Menschenbild in der Arbeitswelt verwirklichen wollen. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen klagen über ungesicherte Arbeitsverhältnisse, mangelnde Führungsfähigkeiten der Vorgesetzten und wenig Berücksichtigung ihrer familiären Pflichten.

„Hier stellt sich die Frage, wie die Kirchen dem Anspruch der Dienstgemeinschaft in Bezug auf ihre 1,3 Millionen Beschäftigten innerhalb der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gegebenheiten in Deutschland im Einfluss des EU-Rechts gerecht werden“, so die Veranstalter.

Diesen Fragen will die 18. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in verschiedenen Vorträgen, Vertiefungsgruppen und Diskussionen nachgehen. Die Veranstaltung versteht sich auch als Forum zum Austausch zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern der beiden großen Kirchen in Deutschland. Die Tagung findet im Alten Stadttheater in Eichstätt (Residenzplatz 17) statt.

Nähere Informationen und das detaillierte Programm sind im Internet unter www.ku.de/presse/veranstaltungen sowie unter www.zmv-online.de zu finden. Die Anmeldung ist bis 10. Februar an fachtagung-eichstaett@ku.de (oder per Internet unter: www.zmv-online.de) zu richten.