München
Angeklagter weist Anschlagsvorwurf in Terrorprozess zurück

11.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:03 Uhr
Der angeklagte 28-jährige Mann kommt vor Prozess-Beginn in einen Gerichtssaal vom Landgericht. −Foto: Matthias Balk

In seiner Wohnung fanden die Ermittler Schwefelsäure und Chinaböller, im Internet soll er sich eine Anleitung und Tipps zum Bau einer Bombe besorgt haben. Dennoch will ein 28-Jähriger nicht vorgehabt haben, einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag zu begehen.

Ein mutmaßlicher Islamist soll den Bau einer Bombe geplant und Mitarbeiter des deutschen Verfassungsschutzes im Visier gehabt haben. Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat steht der 28-Jährige seit Dienstag vor dem Landgericht München I. Sein Anwalt sagte: „Der Vorwurf, der Angeklagte habe vorgehabt, einen Sprengstoffanschlag zu verüben, ist falsch. Der Angeklagte war nie und ist kein Salafist.“

Die Generalstaatsanwaltschaft München sieht das anders. Sie wirft dem mehrfach vorbestraften Deutschen mit ausländischen Wurzeln vor, er habe in einer Chat-Gruppe im Internet Anschläge auf „Spione“ und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angekündigt und wenige Tage später um Tipps für den Bau einer Bombe gebeten. Er habe sich eine Anleitung zum Bombenbau und entsprechende Zutaten besorgt; so wurden in seinem Keller unter anderem Chinaböller, Metallkugeln und Schwefelsäure gefunden.

Um die inhaltlichen Beweise ging es vor der Staatsschutzkammer zunächst nicht. Stattdessen wurde der Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich: Sein Mandant sei viel zu spät und nicht vollständig darüber belehrt worden, welche Taten ihm zur Last gelegt werden und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Hätte der 28-jährige Münchner etwa gewusst, dass auch eine präventive Gewahrsamnahme im Raum stehe, hätte er keinesfalls ausgesagt, betonte der Anwalt Adam Ahmed. „Infolge so gravierender Rechtsverstöße“ forderte er, dass die vorliegenden Beweise nicht verwertet werden dürften und ein Beweiserhebungsverbot folgen müsse.

Die Kammer wies den Antrag jedoch zurück und befragte im Anschluss drei Ermittler als Zeugen. Die Kripobeamten hatten bei der Wohnungsdurchsuchung eine Skizze gefunden, wie mit handelsüblichen Mitteln der Sprengstoff TATP hergestellt werden kann. Die Anleitung soll exakt einem Bombenbau-Video der Terrormiliz IS entsprechen, deren Propaganda in dem Chat-Kanal verbreitet worden sei.

Für den Prozess sind drei Termine angesetzt; das Urteil soll am 19. Dezember fallen. Bis dahin ist der Angeklagte auf freiem Fuß, weil das Oberlandesgericht München keinen dringenden Tatverdacht gesehen und die Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte.

dpa