Neuburg
Angeklagter schrammt knapp an Gefängnisstrafe vorbei

Verurteilter Sexualstraftäter schwänzt Therapie und muss dafür 6000 Euro Geldstrafe zahlen - Unfallflucht eingestellt

03.06.2020 | Stand 23.09.2023, 12:13 Uhr
  −Foto: Schanz

Neuburg - Mit einem sprichwörtlichen blauen Auge ist ein 51-Jähriger am Mittwoch am Neuburger Amtsgericht davongekommen.

Weil er seine Therapie geschwänzt hat, muss der verurteilte Sexualstraftäter nun 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Auch eine Haftstrafe wäre möglich gewesen.

Richter Christian Veh machte im Laufe des Verfahrens kein Geheimnis daraus, dass der Angeklagte genau daran, an einem erneuten Gefängnisaufenthalt, nur haarscharf vorbeigeschrammt ist. Zwischen Ende 2014 und Anfang 2019 saß der Mann bereits in Haft - wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Seit seiner Entlassung steht er unter Führungsaufsicht und muss zudem einmal pro Monat in München an einer Therapie teilnehmen. Doch genau das sah der Angeklagte bislang partout nicht ein. Und damit nicht genug: Im Gerichtsaal weigerte er sich zunächst, die psychosoziale Beratung anzunehmen. "Ich fahre nicht nach München" und "Ich habe diese Therapie nicht nötig", so seine Argumentation, die wegen des doch recht dürftigen Inhalts und der bockigen Haltung des Angeklagten den Richter erst richtig in Harnisch brachte. "Wenn Sie mir hier jetzt erklären, dass Sie nicht hingehen, dann sperre ich Sie sofort wieder ein - so schnell schauen Sie gar nicht", so ein sichtlich aufgebrachter Veh.

Die Aussicht auf eine erneute Haft wirkte offenbar. "Ich sehe ein, dass ich mich anders hätte verhalten müssen", erklärte der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war und im Laufe des Verfahrens zeitweise gar kein Wort mehr gesagt hatte - nicht mal den Namen seines Bewährungshelfers. Immerhin versprach er dem Richter nach einigem Hin und Her, es doch einmal mit der Therapie zu versuchen. Eine Aussage, mit der sich der Mann einen erneuten Aufenthalt im Gefängnis ersparte. Sollte er allerdings noch einmal gegen die Auflagen verstoßen, werde das anders aussehen, so Veh, der mit der Geldstrafe - aufgeteilt auf 120 Tagessätze à 50 Euro - deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Thorsten Schalk lag. Dieser hatte vor allem wegen der fehlenden Schuldeinsicht des 51-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da sich Schalk weitere Schritte vorbehielt.

Ungeklärt bleibt unterdessen eine Unfallflucht, für die sich der Beschuldigte ebenfalls verantworten musste. Laut Anklage soll er mit einem Lastwagen Ende Januar in einem Dorf im Neuburger Umland einen Kleintransporter beschädigt haben. Die Spurenlage spricht nach Meinung des Richters klar für den 51-Jährigen als Unfallfahrer. "Dass Sie der Verursacher sind, daran habe ich keinerlei Zweifel", betonte Veh. Doch dass der Mann den Zusammenstoß mit dem anderen Gefährt auch bemerkt hat, dass er also anschließend vorsätzlich vom Ort des Geschehens geflüchtet war, ließ sich ihm nicht nachweisen. Daher einigten sich Staatsanwalt und Richter auch darauf, das Verfahren in diesem Punkt einzustellen.

Um dem Geschädigten, einem seiner Nachbarn, zumindest etwas entgegenzukommen, räumte der Angeklagte aber ein, den Unfall nicht komplett ausschließen zu können. Auf diese Weise ist eine Zivilklage womöglich nicht nötig. Denn bislang ist der als Zeuge anwesende Nachbar komplett auf dem Schaden und allen Folgekosten sitzengeblieben. Eine Summe, die sich mittlerweile auf rund 8500 Euro beziffert.

DK

Stefan Janda