Pfaffenhofen
Angebliche Morddrohung löst sich vor Gericht in Luft auf

22.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:54 Uhr

Symbolfoto

Pfaffenhofen (PAF) Weil es immer wieder Streit ums Umgangsrecht für den zweieinhalb Jahre alten Lukas gegeben hat (alle Namen geändert), soll dessen Vater nicht nur seine Ex-Freundin, die Mutter des Kleinen, sondern auch deren ganze Familie so massiv bedroht haben, dass sie angeblich um ihr Leben fürchten mussten. Sie zeigten ihn an wegen Bedrohung. Aber der Prozess vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht nahm eine unerwartete Wendung.

Kurz nach der Geburt von Lukas hatten sich seine Eltern getrennt. Florian F., 35, ist „mit Leib und Seele Vater“, wie sein Anwalt versicherte. Er zahlt nicht nur klaglos für das Kind (das Paar war nicht verheiratet), er will es auch sehen und um sich haben. Das aber versuchte Melanie, seine Ex, unterstützt von ihrer Mutter und Freundinnen, mit allen fragwürdigen Mitteln zu verhindern. Florian hatte alle Mühe, sich dagegen zu wehren: Er sei Alkoholiker, hängten sie ihm an, behandle das Kind nicht gut, sei gar nicht in der Lage, richtig mit ihm umzugehen, ohne dass es Schaden nehme. Florian besuchte Elternkurse, ließ sich immer wieder Blutproben entnehmen, um die Anschuldigungen zu entkräften und sein Besuchsrecht durchzusetzen. Was ihm aber offenbar nur zähneknirschend von Melanie eingeräumt wurde. An einem Februarnachmittag vor über einem Jahr kam es dann zum Showdown. Florian hatte seinen Sohn bei seiner Ex abgeholt, draußen am Gartentor, dass Grundstück zu betreten hatten sie ihm verboten. Verabredet war, dass der Kleine um 18 Uhr abgeholt wird. Melanie, mit Freundin und Mutter im Schlepp, tauchten aber schon um halb vier auf und forderten die Herausgabe des Kindes. Als Florian erklärte, eigentlich sei doch 18 Uhr vereinbart gewesen, riefen sie die Polizei: Das Kind würde leiden und müsse sofort dem Vater entzogen werden. Die Beamten zogen wieder ab, weil sie einen anderen Eindruck hatten: Lukas lag friedlich in den Armen seines Vaters. Nicht ganz so friedlich reagierten die Frauen: Sie behaupteten, Florian habe nicht nur gedroht, seine Ex umzubringen, sondern die ganze Familie mit einem Baseballschläger „auszulöschen“, was sie – angeblich unabhängig voneinander – schriftlich für eine Klage zu Protokoll gegeben hatten. Aber da hatte auch Richter Konrad Kliegl seine Zweifel. „Was kommt denn das nächstes?“, fragte der Verteidiger. Die Anschuldigung, „dass Florian F. seinen Sohn missbraucht hat?“

Der junge Vater sitzt vornübergebeugt auf der Anklagebank, er beteuert seine Unschuld, berichtet, dass er Melanie jedes Mal, wenn er ihr das Kind übergibt, einen Zettel mitgibt, auf dem er notiert hat, wie es Lukas bei ihm ergangen ist und was sie unternommen haben.

Weil das Umgangsrecht offensichtlich seit dem vergangenen Herbst gut funktioniere, schlägt der Amtsrichter vor, das Verfahren wegen „geringer Schuld“ des Angeklagten einzustellen. Die Staatsanwältin, der Verteidiger und auch der Angeklagte stimmen zu. Nicht aber das Damenquartett, das als Zeugen geladen war: Melanie, ihre Mutter, begleitet von Freundinnen. Als Kliegl sie hereinbittet, um ihnen mitzuteilen, dass er das Verfahren eingestellt habe, stehen sie wie Racheengel nebeneinander. „Ja, aber...“, hebt ein an. Kliegl: „Wer sind Sie?“ „Eine Freundin.“ „Dann sind Sie überhaupt nicht betroffen.“ „Doch, weil ...“ „Ich diskutiere nicht mit Ihnen.“ Jetzt will die Mutter etwas einwerfen. Kliegl sieht sich genötigt, Klarheit zu schaffen: „Ein Vater hat nicht nur die Pflichten, sondern auch ein Umgangs- und Besuchsrecht. Die Rechte der Eltern stehen im Grundgesetz.“ Und das sei eine Sache, die nur die Eltern angehe. Und nicht die Freundin. Die Enttäuschung steht den vier Frauen deutlich im Gesicht.