Buxheim
An der Grenze wird geschummelt

Verärgerung im Buxheimer Gemeinderat: Abstand zu Feldwegen im Gemeindebesitz oft nicht eingehalten

08.03.2021 | Stand 12.03.2021, 3:33 Uhr
Der Buxheimer Auweiher: Das Verhalten an den gemeindlichen Weihern wurde jetzt per Satzung neu geregelt. −Foto: Heimbüchler

Buxheim - In der März-Sitzung des Buxheimer Gemeinderates ging es um die beantragte Änderung des Bebauungsplans Nr.

6, die Beschaffung einer Amtskette sowie um die Einhaltung der Grenzverläufe an den Feldwegen und zwei Satzungen über das Verhalten an den Weihern. Außerdem hatte das Gremium noch über drei Bauangelegenheiten zu entscheiden.

Auf Antrag des Gemeinderatsmitglieds Josef Funk, der zugleich auch aktiver Feldgeschworener ist, befasste sich das Gremium mit den Grenzverläufen an gemeindlichen Feldwegen. Anhand einiger anonymisierter Beispiele zeigte Bürgermeister Benedikt Bauer (parteilos) die tatsächliche Situation auf. Gerade am Verbindungsweg zwischen Tauberfeld und Wolkertshofen ließe sich sehr gut feststellen, dass Grenzen zu den gemeindlichen Wegen oftmals nicht eingehalten würden.

In seiner Funktion als Feldgeschworener der Gemeinde Buxheim wies Funk ausdrücklich darauf hin, dass nach Art. 9 des Abmarkungsgesetzes die gesetzten Grenzsteine von den anliegenden Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern stets instand gehalten werden müssen. Die Eigentümer seien verpflichtet, den Abgang oder die Beschädigung von Grenzsteinen der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen. Bei der Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen ist darauf zu achten, dass die Grenzsteine weder entfernt, verrückt noch beschädigt werden dürfen. Das geht sogar so weit, dass die Missachtung der Bestimmungen nach Art. 22 des Abmarkungsgesetzes mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Auch das Vermessungsamt musste in letzter Zeit immer öfter feststellen, dass bei der Bewirtschaftung vielfach die Grenzverläufe gerade zu den gemeindlichen Feldwegen nicht beachtet werden. Oft verschwinden die mit Gras bewachsen Rainstreifen, teilweise wird sogar die Fahrbahn beschädigt. Dieses "Überackern" ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern es nimmt auch vielen Insekten und Wildvögeln diesen wichtigen Lebensraum.

Bürgermeister Bauer sprach sich deutlich dagegen aus, Landwirte unter Generalverdacht zu stellen, das sei sicher nicht Ziel des Antrags. Wie beantragt werden die Eigentümer der betreffenden Grundstücke von der Gemeinde angeschrieben, ein Hinweis soll auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde abgedruckt werden. Dieser Vorgehensweise stimmte das Gremium geschlossen zu. Zu einer lebhaften Diskussion im Gemeinderat kam es wegen eines Antrags auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6. Dieser regelt die Bebauung im Bereich der Bayernstraße und stammt aus dem Jahr 1974. Konkret ging es darum, statt eingeschossiger Bauten auch mehrgeschossige Gebäude zuzulassen. Im Gremium wurde zum einen für eine maßvolle Nachverdichtung plädiert, zum anderen aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber den früheren Bauherren in den Vordergrund gestellt. Mit nur einer Zustimmung wurde der Antrag schließlich deutlich abgelehnt.

Aus den Reihen des Gemeinderates stammt der Antrag auf Beschaffung einer Amtskette für die Gemeinde Buxheim. Der Vorsitzende erläuterte, dass in Bayern das Tragen einer Amtskette erstmals mit dem Bayrischen Gemeindeedikt von 1818 geregelt wurde. Amtsketten werden getragen bei Ehrungen, Vereidigungen, Jubiläen von Vereinen und bei Eheschließungen. Diese Tradition wird in vielen bayerischen Gemeinden gepflegt. Ein erster möglicher Entwurf wurde dem Gemeinderat vorgestellt, das zugehörige Angebot beläuft sich auf knapp 6000 Euro. Nach ausgiebiger Debatte wurde die Anschaffung mit knapper Mehrheit im Gremium wegen der aktuellen Situation vorerst vertagt.

Das Verhalten an den gemeindlichen Weihern musste per Satzung neu geregelt werden. Seitens der Verwaltung wurden zwei Entwürfe vorgelegt. Im Bereich des Auweihers links, des Moosbauer-Weihers sowie des Gabelweihers ist das Baden durch Gemeingebrauch geregelt. Die Satzung für den Auweiher rechts enthält auch Regelungen zur Benutzung der Badestelle. In Absprache mit dem Anglerverein Buxheim e. V. gilt an allen Gewässern das Verbot von Lagerplätzen. Im Badebereich sind Hunde anzuleinen. Eine entsprechende Beschilderung soll seitens der Verwaltung angebracht werden. Die bisherige Satzung wurde vom Gremium einstimmig aufgehoben und die beiden neuen Satzungen bewilligt.

Folgende Bauvorhaben wurden vom Gemeinderat auch noch behandelt:
? Dem Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Geräteschuppens am Bachweg wurde vom Gremium zugestimmt.

? Dem Antrag auf Ausbau eines Stadels zur Schaffung einer Wohneinheit mit energetischer Sanierung an der Wolkertshofener Straße erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.
? Geschlossen zeigte sich das Gremium bei der Zustimmung zum Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus an der Tauberfelder Straße.

EK