Altmannstein
Altmannstein stellt die Weichen

Marktgemeinderat beschließt Voraussetzungen für Erweiterung des Wertstoffhofs und des Supermarkts

01.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:15 Uhr

Altmannstein (bid) Die zehnte Änderung des zehnten Flächennutzungsplans geht ihrem Ende entgegen. Heute Abend will der Marktrat den Feststellungsbeschluss treffen, nachdem sich das Gremium erst kürzlich mit der erneuten Auslegung befasst und die Marktverwaltung dazu Stellung bezogen hat.

Bereits Ende September 2014 hatte der Marktgemeinderat Altmannstein die zehnte Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Altmannstein auf den Weg gebracht. Im März vorigen Jahres hatte der Marktrat dann eine Nachbesserung beschlossen. Anlass dafür war die geplante Ausweisung eines "Sondergebiets Einzelhandel" sowie einer "Sonderbaufläche Wertstoffhof" in Altmannstein.

Es handelt sich praktisch um die Flächen im Anschluss an den derzeitigen Wertstoffhof in Richtung Sollern sowie um eine Fläche, die unmittelbar an der Südseite des bestehenden Supermarktes am Galgenbergring anschließt. Dadurch sollen Erweiterungen (Supermarkt) und Verlegungen möglich sein. Festgelegt wurde auch, die Restfläche des Gewerbegebietes, die nicht für den Einzelhandel benötigt wird, als Mischgebiet auszuweisen. Als Abschluss und Übergang in das Schambachtal sind im Süden und Westen bestehende Grünstrukturen zu sichern beziehungsweise zu erweitern.

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung wurden im August die Anregungen der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet. Von privater Seite gingen keine Stellungnahmen ein. Die überarbeitete erneute Auslegung brachte ebenfalls keine Bedenken hervor. Aber im Rahmen der Bauleitplanung mussten nochmals 38 Träger öffentlicher Belange mit den eingearbeiteten Änderungen, die der Flächennutzungsplan darstellt, angeschrieben werden. 23 gaben keine Stellungnahme mehr ab, elf hatten keine Bedenken. Die anderen vier Bescheide wurden vom Marktrat abgewägt und von dem mit der Änderung beauftragten Planungsbüro eingearbeitet. Somit dürfte der Feststellungsbeschluss heute schnell gehen.

Die Regierung von Oberbayern stellte in ihrer neuen Stellungnahme fest, dass beim Entwurf die Obergrenze von 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche eingehalten und begründet wird. Ferner soll die Artenvielfalt im Schambachtal durch Förderung der Vernetzungsstrukturen entlang des Schambachtalraumes gesichert und somit wichtige Kernlebensräume sichergestellt werden. Dabei soll die Durchgängigkeit des Talraumes erhalten bleiben.

Ferner zeigte sich die Regierung damit zufrieden, dass für den im Überschwemmungsgebiet liegenden Änderungsbereich ausreichend Retentionsflächen geschaffen werden. Die Hochwasserrückhaltung wird nicht beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen.

Um eine bandartige Siedlungsentwicklung zwischen den Ortsteilen Altmannstein und Sollern zu vermeiden, wird ein trennender Gehölzbestand (Größe rund zwei Hektar) im Westen der geplanten Sonderbaufläche als öffentliche Grünfläche gesichert. "Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung", so die Mitteilung. Eingearbeitet wurde auch die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern. In dieser ging es vor allem um eine Konkretisierung der geplanten Dimensionierung des Einzelhandelsprojekts im neu ausgewiesenen Sondergebiet "Einzelhandel" mit der vorgesehenen Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Lebensmittelmarktes.

Relativ wenige Anmerkungen kamen vom Landratsamt Eichstätt. Es wies auf eine Prüfung des ehemaligen Gleisbereichs auf Altlasten hin. Der Marktrat sah dies nicht als nötig an, da sich im ehemaligen Gleisbereich keine Änderungen der Bebauung ergeben.

Umfangreich war die Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt. Darin ging es um den Nachweis der Notwendigkeit einer möglichen Erweiterung des Supermarktes und beim Wertstoffhofgelände an der westlichsten Grenze zu Sollern hin um einen möglichen Hochwasserablauf. Dort wird es jedoch keine Eingriffe geben. So verweist der Markt darauf, dass die Erweiterung des Gebietes "Sonderfläche Einzelhandel" zur Nahversorgung mit Grundnahrungsmitteln der örtlichen Bevölkerung dient: "Da es sich um den einzigen Supermarkt in der Gemeinde Altmannstein handelt, ist er somit auch dem Allgemeinwohl der Gemeinde dienlich." Im Bereich der Sonderfläche Wertstoffhof wird darauf verwiesen, dass nur der Teilbereich genutzt wird. Diese Fläche ist nicht vom Hochwasser der Schambach oder des Steinertals betroffen. Die etwas tiefer liegende Grünfläche wird nicht bebaut.