Altersvorsorge - Zwei Jahre länger arbeiten und 17 Prozent mehr Rente kassieren

05.11.2014 | Stand 02.12.2020, 22:02 Uhr

Ob Rente mit 65 oder mit 67, wenn Sie bereits in den Ruhestand gehen könnten, aber noch Lust haben weiterzuarbeiten, macht sich das auf Ihrem Konto bemerkbar. Drei Möglichkeiten:

Ob Rente mit 65 oder mit 67, wenn Sie bereits in den Ruhestand gehen könnten, aber noch Lust haben weiterzuarbeiten, macht sich das auf Ihrem Konto bemerkbar. Drei Möglichkeiten:

Versicherungspflichtig weiterarbeiten
Nehmen Sie Ihre Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch, sondern arbeiten weiter, erhalten Sie für jeden Monat 0,5 Prozent Zuschlag auf Ihre Altersvorsorge. Arbeiten Sie ein Jahr länger, beträgt Ihre Rentenerhöhung folglich sechs, nach zwei Jahren zwölf Prozent. Bleiben Sie in diesem Zeitraum versicherungspflichtig, winkt zusätzlich ein Aufschlag von rund fünf Prozent auf Ihre später beginnende Rente, da Sie weiterhin Rentenbeiträge leisten. In Zahlen: Angenommen Sie haben nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Arbeit heute einen Rentenanspruch von 1.290 Euro. Arbeiten Sie nun ein Jahr länger, erhalten sie 77 Euro mehr. Zahlen Sie während der Mehrarbeit weiterhin Rentenversicherungsbeiträge, erhalten Sie sogar 110 Euro mehr.

Auch die Betriebsrente steigt, wenn Sie Ihren Renteneintritt verschieben. Denn der Betriebsrentenbeginn ist immer an den Start der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden.

Arbeit einstellen, Renteneintritt aufschieben

Eine umfangreichere Altersversorgung können sich auch alle sichern, die über ausreichend privates Kapital verfügen. Treten Sie in den Ruhestand ein, ohne sich bereits Rente auszahlen zu lassen, wächst Ihr Rentenanspruch in den nächsten zwei Jahren ebenfalls um 0,5 Prozent im Monat. Da Sie in dieser Zeit keine Beiträge mehr abführen, wächst Ihre Rente jedoch nicht so stark an wie im oberen Fall.

Rente kassieren und trotzdem weiterarbeiten
Beziehen Sie Ihre Rente nach der Regelaltersgrenze, wollen aber dennoch weiterarbeiten, ergeben sich Vorteile beim Einkommen: Sie müssen von diesem keine Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung mehr abführen. Doch Vorsicht: Mehr Gesamteinkommen und Renteneinnahmen spiegeln sich in einer überproportional steigenden Steuerlast wieder. Rechnen Sie daher das Szenario vorher mit Ihrer Steuerberaterin durch.