Altersvorsorge - Riesterbeiträge regelmäig prüfen

27.04.2013 | Stand 03.12.2020, 0:13 Uhr

Einmal abgeschlossen - und dann ist Ruhe? Leider nicht. Riester-Sparer sollten jedes Jahr nachrechnen, ob ihr Beitrag für die vollen Riester-Zulagen ausreicht.

Zwei Prozent hier, drei Prozent da – die Gewerkschaften erkämpfen auch 2013 für viele Branchen ein Gehaltsplus. Im vergangenen Jahr sind die Bruttolöhne laut Statistischem Bundesamt bundesweit um 2,6 Prozent gestiegen, für dieses Jahr wird ein ähnliches Ergebnis erwartet. Spätestens wenn man von seinem Arbeitgeber den Sozialversicherungsnachweis für das Kalenderjahr 2012 bekommt, sollte man seine Riesterrente überprüfen und gegebenenfalls anpassen, empfiehlt Stephan Taschner, Pressesprecher der Universa Versicherung in Nürnberg. Grund: Riester-Sparer müssen vier Prozent ihres Lohns oder Gehalts in ihre Riesterrente überweisen, sonst wird die staatliche Zulage gekürzt.

Weihnachtsgeld nicht vergessen

Vorsorgeexperten empfehlen mindestens einmal im Jahr nachzusehen, ob die Höhe der Sparraten noch ausreicht, damit kein Fördergeld verloren geht. Wichtig ist, Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht zu vergessen, denn auch das gehört zum riesterrelevanten Gehalt. Eine Lohnerhöhung um drei Prozent, zieht de facto eine Ratenerhöhung um drei Prozent nach sich. Die Obergrenze des Gesamtbeitrags (Eigenbeitrag plus Zulagen) liegt bei jährlich 2.100 Euro.

Pro Riester-Vertrag spendiert der Staat jährlich 154 Euro Grundzulage sowie für jedes eigene Kind 300 Euro. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro Zulage. Einer angestellten Mutter mit einem achtjährigen und einem vierjährigen Kind steht demnach jährlich 639 Euro Riesterförderung zu. Positiv: Bei der Ermittlung des notwendigen Eigenbeitrags können Riester-Sparer die erhaltenen Zulagen verrechnen. Wichtig: Nachzahlungen bei zu wenig entrichteten Beiträgen sind nur im jeweils laufenden Kalenderjahr möglich. Rückwirkende Einzahlungen in die Riesterrente sind ausgeschlossen.

Gehaltserhöhung fordert höheren Riester-Beitrag


Wie sich eine Gehaltserhöhung auswirkt, zeigt das Beispiel der Mutter mit zwei Kindern: Die Frau arbeitet halbtags und erzielte 2012 ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro. Zum Erhalt der vollen Riester-Förderung muss sie vier Prozent, also 800 Euro, in ihre Riesterrente einzahlen. Abzüglich der erhaltenen Fördermittel von 639 Euro verbleibt ein zu leistender Eigenbeitrag von 161 Euro. Steigt das Gehalt 2013 um drei Prozent, verbessert sich ihr Bruttoeinkommen auf 20.600 Euro. Folglich sind im kommenden Jahr insgesamt 824 Euro Riester-Beitrag zu leisten. Da die Riester-Fördergelder in gleichem Umfang fließen, erhöht sich der zu zahlende Eigenanteil auf 185 Euro. Die Angestellte muss die Einzahlungen in ihre Riesterrente demnach um 24 Euro aufstocken. Vergisst sie dies, vermindert die staatliche Zulagenstelle anteilig des fehlenden Betrags die Fördermittel.

Tipp: Der Eigenanteil an der Riester-Prämie kann sich auch verringern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man beruflich kürzer tritt, etwa wegen der Geburt eines Kindes. In diesem Fall vermindert nicht nur das sinkende Gehalt die fälligen Riester-Zahlungen auch die nunmehr zustehende Kinderzulage mindert den Eigenanteil am Gesamtbeitrag. Wichtig: Die Geburt eines Kindes muss man beim Anbieter anzeigen, damit dieser die Kinderzulage beantragen kann.

Renten vergleichen

Wie viel Riesterrente unsere Beispielfrau nach 30 Sparjahren erzielt, zeigt unser Riester-Vergleich: Bei 20.000 Euro Jahresgehalt fließen monatlich knapp 67 Euro in den Vertrag. Abzüglich Fördergelder muss sie einen monatlichen Eigenanteil von 13,40 Euro leisten. Dafür prognostiziert Huk-Coburg ab dem 65. Lebensjahr eine anfängliche Monatsrente von 157 Euro, Hannoversche Leben von 148 Euro. Cosmos Direkt von 147 Euro und Hanse Merkur von 146 Euro. Die Rechnung unterstellt ein gleichbleibendes Einkommen.