Altersvorsorge - Mit 66 Jahren weiterbeschäftigt

26.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:38 Uhr

Seniorenbeschäftigung liegt voll Trend. Jeder siebte Senior zwischen 65 und 69 Jahren geht noch arbeiten. Worauf swollten Arbeitnehmer ab 65 Jahren achten?

Die Rente aufstocken
Seit dem 1. September 2015 gehört auch Ernst S., gelernter Werkzeugmacher aus Hamburg, zu den jobbenden Senioren. "Es hat mich einfach gejuckt, nochmal zu zeigen, was ich kann. Und das Geld kann ich auch brauchen." Als sein Arbeitgeber ihm anbot, nach Erreichen des Rentenalters eine Krankheitsvertretung zu übernehmen, zauderte der 65-Jährige nicht lange. "4.000 Euro brutto ? und erst mal für zwei Jahre befristet, das ist doch in Ordnung", findet Ernst S. Sein Arbeitgeber nutzt hier eine Möglichkeit, die Mitte 2014 neu geschaffen wurde. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können danach "durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben". Möglich geworden ist damit die befristete Beschäftigung über das reguläre Rentenalter hinaus. Die Regelung gilt für den Fall, dass die Beschäftigung ursprünglich auf das reguläre Rentenalter befristet war. Den Lohn erhält Ernst S. nun zusätzlich zu seiner Rente in Höhe von 1.250 Euro. Die Rentenkasse musste er hierüber nicht informieren. "Wenn jemand das reguläre Rentenalter erreicht hat, interessiert uns nicht, was er neben der Rente an Einkünften hat", erklärte Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das bedeutet derzeit: Wer 65 Jahre und vier Monate alt ist, darf unbegrenzt zu seiner Rente hinzuverdienen.

Erstmal auf einen Rentenantrag verzichten
Noch vorteilhafter wäre es für Ernst S. wohl gewesen, wenn er erst gar keinen Rentenantrag gestellt hätte. Denn die Rente setzt auch mit Erreichen des regulären Rentenalters keinesfalls automatisch ein. Zwar informiert die Rentenversicherung rund zwei Monate vor Erreichen des Regelrentenalters, dass in Kürze ein Anspruch auf eine Altersrente besteht. Doch der Rentenantrag kann aufgeschoben werden ? und das lohnt sich. Für jeden Monat Rentenaufschub gibt?s nämlich später ein Rentenplus von 0,5 Prozent. Hinzu kommt: Durch zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge während der Weiterbeschäftigung steigt der Rentenanspruch noch mehr. Die Rente von Ernst S. wäre bei 24 Monaten Weiterbeschäftigung um rund 80 Euro (Rentenfaktor 1,0 pro Jahr = 2 x 40 Euro aus 4.000 Euro Bruttoverdienst monatlich) gestiegen. Den Zuschlag von (24 Monate x 0,5 = 160 Euro aus 1.250 Euro Rentenanspruch) zwölf Prozent hätte es noch obendrauf gegeben. Insgesamt wäre der Hamburger damit 2017 ? auch ohne Berücksichtigung der zu erwartenden weiteren Rentensteigerungen ? auf rund 240 Euro mehr Rente pro Monat gekommen, wenn er zunächst auf den Rentenantrag verzichtet hätte.

Arbeitsrechtlich ändert sich wenig
Beschäftigte jenseits der 65 haben ? genau wie Jüngere ? Anspruch auf Urlaub sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Für sie gilt auch das Kündigungsschutzgesetz und im Krankheitsfall steht ihnen eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu. Senior-Arbeitnehmer müssen auch genauso entlohnt werden wie es für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten per Tarifvertrag vorgeschrieben beziehungsweise betriebsüblich ist.

Arbeitslosenversicherung
Egal ob ein Senior-Arbeitnehmer bereits Rente bezieht oder nicht: Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit fallen für ihn nicht an (nur für den Arbeitgeber). Nachteil: Beim Jobverlust besteht nach Erreichen des regulären Rentenalters auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Wer noch keine Rente bezieht, ist als Arbeitnehmer immer beitragspflichtig. Rentenbezieher müssen dagegen keine Beiträge mehr in die Rentenkasse entrichten ? für sie zahlt nur der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil. Wer bereits eine Altersrente bezieht, muss auch in der Krankenversicherung nur noch den um 0,6 Prozentpunkte verringerten ermäßigten Beitragssatz entrichten.

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