Alt-Sparplan - VR-Bank Nürnberg zahlt wieder hohe Zinsen

09.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:32 Uhr

Die VR-Bank Nürnberg wollte hoch verzinste Sparpläne kündigen. Auf Druck von Verbraucherschützern können Kunden noch bis 15. März 2017 ihre attraktiven Verträge fortführen.

Ende der 1990er-/Anfang der 2000-er Jahre war die Welt für Sparer noch in Ordnung. Bei der Hausbank um die Ecke gab es noch ordentliche Zinsen. Das galt etwa auch für Sparer der VR-Bank Nürnberg. Unter der Aufschrift "VR Sparplan 3+" gab es drei Prozent im Jahr, für den "VR Sparplan 4+" hatten die Franken vier Prozent gutschrieben.

Zum 31. Dezember 2016 hatte dann die Bank ihren Kunden die Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung rechtfertige die VR-Bank mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Schmackhaft machen wollten die Banker das ihren Kunden mit einem Festgeld mit 1,5 prozentiger Verzinsung ? doch bereits nach einem Jahr ist Schluss. Bereits im Dezember hielten Verbraucherschützer dieses Vorgehen für rechtswidrig. Jetzt können betroffene Kunden die insgesamt etwa 500 Verträge wieder aufleben lassen, der letzte würde dann 2028 auslaufen. Was ist passiert?

Kündigung galt als zweifelhaft
Leider hat das politisch geprägte Niedrigzinsumfeld dazu geführt, dass alle europäischen Banken mit Strafzinsen für ihre Einlagen belegt wurden. [?] Aufgrund dieser ? bislang noch nie da gewesenen ? Ausnahmesituation haben wir uns schweren Herzens im letzten Jahr dazu entschieden, von unserem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, das in den "Sonderbedingungen für den Sparverkehr" Ziffer 4 bzw. 5 vereinbart ist, stellt die VR-Bank Nürnberg in einer Erklärung dar.

Dieser Passus ist aber erst 2012 eingeführt worden. Laut VR-Bank Nürnberg sind Banksparpläne auf der Grundlage der "Sonderbedingungen für den Sparverkehr" mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Diese hingen angeblich bereits Ende der 90er Jahre in den Geschäftsräumen aus. Für die Frage, ob die Sparpläne kündbar sind oder nicht, ist dies unerheblich. Bei den betreffenden Sparplänen handelt es sich nicht um Spareinlagen, da diese befristet sind. Somit sind die "Sonderbedingungen für den Sparverkehr" umstritten.

"Die ?Sonderbedingungen für den Sparverkehr? erlauben die Kündigung einer Spareinlage, sind aber hier nicht einschlägig. Solange der Verbraucher vertragstreu ist, ist das Sparguthaben keine Spareinlage im Sinne der Sonderbedingungen. Außerdem sind die vertraglich vereinbarten Laufzeiten von der Bank einzuhalten", sagt Benjamin Wick, Referent für Geldanlage und Altersvorsorge im Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Jetzt gibt es wieder Spitzenzinsen
Nicht zuletzt aufgrund des Drucks von Marktwächter, einer Organisation der Verbraucherzentrale, knickte die VR-Bank Nürnberg nun ein. Ende Februar erhielten VR-Bank-Kunden eine erfreuliche Nachricht: "Wir nehmen unsere Kündigung hiermit zurück und bieten Ihnen die Fortführung Ihres o.g. Sparvertrages zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen an." Bis zum 15. März 2017 haben Kunden Zeit, mit einer Mitteilung an die Bank ihre alten Sparverträge zu den bisherigen Konditionen wieder aufleben zu lassen.

Verbraucherzentrale droht mit Klage
Und so soll es auch bleiben, fordern Verbraucherschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale wird die VR-Bank Nürnberg nun erneut auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Wiederholungsgefahr der Kündigungen auszuschließen und Rechtssicherheit für Verbraucher herzustellen. Andernfalls wird die Verbraucherzentrale Klage erheben.

Tipp: Sollten Ihnen Ihre Bank Vertragsänderungen ankündigen, prüfen Sie die Konsequenzen. Fragen Sie im Zweifel bei der Verbraucherzentrale nach und widersprechen Sie gegebenenfalls.

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