Pfaffenhofen
Als Strafe 50 Sozialstunden

19-Jährige wird gegenüber Kontrahentin handgreiflich und muss 50 Sozialstunden ableisten

04.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:14 Uhr

Pfaffenhofen (em) Soziale Netzwerke sind bei Jugendlichen sehr beliebt. Da werden Nachrichten hin und her geschickt und auch so manches Foto geht auf die digitale Reise. Doch wenn es Bilder sind, die aus einer verflossenen Partnerschaft stammen, kann das schon mal heftige Reaktionen geben.

Letztendlich führte dies dazu, dass sich die 19-jährige Schülerin Bettina J. (Name geändert) aus dem nördlichen Landkreis vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Ulrich Klose in Pfaffenhofen verantworten musste.

"Mein Freund war auf 180, er war total geladen", schilderte die junge Angeklagte die Stimmung ihres Freundes im September vergangenen Jahres. Eigentlich wollte sie sich heraus halten, doch als Beleidigungen wie "Hurensohn" und "Hurentochter" über das Netzwerk hin und her geschrieben wurden, habe sie sich einfach dagegen wehren müssen. Bedenken hatte sie schon: "Ich habe ja nicht geahnt, dass das so ausufert." Trotzdem ging sie mit zum Haus, wo ihre Opfer wohnten, um ihnen, so die Staatsanwaltschaft, "gezielt eine Abreibung zu verpassen".

Als die beiden das gegnerische Pärchen im Treppenhaus antrafen, ging es sofort zur Sachen: Der Freund von Bettina J. verpasste dem anderen jungen Mann laut Anklageschrift "unvermittelt einen wuchtigen Faustschlag in sein Gesicht". Das Verfahren wird gesondert verhandelt. Aber auch seine Partnerin schaute nicht nur zu. "Sie hat mich rumgeschubst, bis ich hinfiel. Dann schlug sie zu - mit der Faust und der flachen Hand", berichtete die andere junge Frau vor Gericht. Mehrere Hämatome, Platzwunden im Mund, am Knie sowie am linken Ellenbogen und erhebliche Schmerzen waren laut Staatsanwaltschaft die Folge. Zwei Schläge mit der flachen Hand gab Bettina J. vor Gericht zu: "Aber mit der Faust habe ich nicht zugeschlagen."

Negativ für die Angeklagte war die Tatsache, dass sie als 15-Jährige schon einmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht stand, seinerzeit wurde das Verfahren eingestellt. Als der Verteidiger ihre Kontrahentin im Zeugenstand allerdings fragte, ob es stimme, dass sie von seiner Mandantin eine Woche vor dem Vorfall ins Krankenhaus gefahren worden sei, "weil ihr Freund sie alkoholbedingt geschlagen hätte", musste die junge Frau eingestehen: "Ja, das stimmt." Damit wurden die Polizeifotos, die sie mit blauem Auge zeigt, relativiert - es war nicht sicher, an welchem Tag sie sich die Hämatome "eingefangen" hatte. Doch das Geständnis blieb, die Angeklagte hatte zwei Watschen zugegeben. Das Schöffengericht stellte das Verfahren ein, mit der Auflage, dass Bettina J. 50 Stunden Sozialdienst ableisten muss.