Allseits gefühlte Ungerechtigkeit

31.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:43 Uhr |

Zum Bericht "Von Opa Johann und Oma Betke" (EK vom 27. Januar):

Der Bericht über die Bürgerversammlung mit der Thematik, ob Straßenausbaubeiträge nur von den Anliegern als Einmalbeiträge erhoben oder auf mehrere Schultern verteilt von allen Grundeigentümern einer zu bildenden Abrechnungseinheit in Form von wiederkehrenden Beiträgen bezahlt werden sollen, hat die gereizte Stimmung und die fühlbare und verständliche Erregung unter den betroffenen Anwesenden zutreffend wiedergegeben. Kann man doch niemandem so recht erklären, warum es gerechtfertigt und gerecht sein soll, Anlieger mit Summen von zig tausend, ja sogar 60 000 Euro zu belasten, welche von der Straße vor ihrem Haus im Grunde nicht mehr haben, als alle übrigen Verkehrsteilnehmer, jedenfalls nicht einen Vorteil, der den geforderten Beträgen entspricht.

Gleichwohl: OB Steppberger hat Recht, wenn er das Ergebnis der Versammlung als "in Summe sehr erfolgreich" ansieht (EK vom 28./29. Januar). Referent Gerhard Wiens kam immerhin zum Ergebnis, dass wiederkehrende Beiträge rechtlich und tatsächlich möglich sind. Hierzu legte er dar, dass der Bayerische Landtag als Gesetzgeber selbst das Gerechtigkeitsdefizit und den Handlungsbedarf erkannt und die Verlagerung der oft immensen Kosten auf mehrere Schultern durch eine Novellierung des Kommunalen Abgabengesetzes am 1. April 2016 ermöglicht hat. Insofern ist von besonderer Bedeutung, dass alle Fraktionen des Bayerischen Landtags der Gesetzesänderung zugestimmt und die Notwendigkeit gesehen haben, die starre Regelung der alleinigen Belastung der Anlieger aufzubrechen. Es kann auch festgehalten werden, dass der Referent persönlich der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen nicht nur einen gewissen "Charme" zugesprochen hat, sondern sie auch als Ausdruck eines Solidaritätsgedankens für die bevorzugte Lösung hält.

Es muss doch jeder Stadtrat, der für die Beibehaltung der nur von den Anliegern zu kassierenden Einmalbeiträge ist, in persönliche Verlegenheit kommen, wenn er einem Betroffenen sagen muss: "Wir haben es der Einfachheit halber bei der bestehenden Regelung belassen, weil uns diese weniger Verwaltungsaufwand und weniger rechtliche Schwierigkeiten macht."

Ich beziehe mich hier auf den Leserbrief von Dr. Jakob (EK vom 8. November 2016), welcher zutreffend die Stadt in der Pflicht sieht, bei der Auferlegung der Kosten auf eine gerechte und sozial ausgewogene Verteilung zu achten. Es ist doch nicht immer gewährleistet, dass jeder Grundstückseigentümer dem Wert des Grundstücks entsprechend wohlhabend und reich ist und derartige Beträge locker bezahlen kann.

Die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten, die mit der Bildung von Abrechnungseinheiten verbunden sein können, hat der Referent aufgezeigt und dabei deutlich gemacht, dass sie - wenn auch mit größerem Verwaltungsaufwand - beherrschbar sind. Auf diese im Einzelnen einzugehen, ist hier nicht der Raum. Die Vor- und Nachteile sind im Internet unter www.erschließungsbeitragsrecht.de" class="more"%> nachzulesen.

Wenn der Stadtrat die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, die allseits gefühlte Ungerechtigkeit in eine gleichbleibende und für jeden erträgliche Verteilung der Kosten umzuwandeln, dann sollte er dies der Verwaltung auch zutrauen.

Es ist nach alledem sehr zu begrüßen, dass in einer weiteren Bürgerversammlung nunmehr ein Praktiker zu Wort kommen soll.

Klaus Forster

Eichstätt

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