Ingolstadt
Alles nicht so einfach

Irritation über Informationen zum Projekt Kammerspiele: Stadt schildert Ablauf des Verfahrens

11.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:59 Uhr
Bietet sich vom Stadttheater aus eines Tages dieser Anblick? Entwurf des Büros Blauraum für die Kammerspiele. −Foto: Archiv

Ingolstadt - Drei Architekturbüros wetteifern um den Auftrag, die Kammerspiele zu bauen.

 

Der Stadtrat hat im Juli von ihnen gefordert, Fragen zu beantworten, vor allem zur Realisierbarkeit ihrer Entwürfe ge-genüber dem Stadttheater und zu den geschätzten Kosten. Die Ankündigung, dass die seit Ende Januar vorliegenden Ergebnisse erst im März bekannt gegeben werden können, hat zu Kritik aus der Opposition geführt; sie will die zentralen Erkenntnisse früher erfahren. Das sei nicht möglich, sagt das Presseamt der Stadt und erklärt das komplizierte Verfahren:

"Der Realisierungswettbewerb für die Kammerspiele hat drei Preisträger ergeben. Deren Entwürfe sind in Architektur, städtebaulicher Wirkung und Standort festgesetzt. Diese Kriterien wurden bereits durch das Preisgericht gewertet und fließen unverändert mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung des Verhandlungsverfahrens mit ein. Für dieses anschließende Verhandlungsverfahren für die Vergabe der Architektenleistung mussten die drei Preisträger konkrete Lösungsvorschläge zur Umsetzung vorlegen. Dabei sind unter anderem folgende Inhalte gefordert: Tragwerkskonzept, Erläuterungsbericht, Schnitte und Grundrisse zum Umgang mit dem Bestand und eine Kostenschätzung. "

Die Lösungsvorschläge werden nun von der INKo Bau und externen Experten analysiert. "Das Ergebnis wird noch im 1. Quartal 2020 dem vom Stadtrat bestimmten Vergabegremium (bestehend aus Stadträten, Vertretern der Verwaltung und ergänzenden Fachleuten) zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Als Ergebnis des Verfahrens wird derjenige Bieter feststehen, der die Anforderungen am besten erfüllt. Dieses Ergebnis wird veröffentlicht. "

Im nächsten Schritt entscheidet der Stadtrat im 2. Quartal, ob dieser "beste Bieter" mit der Umsetzung der Architektenleistung beauftragt wird. Bis dahin handelt es sich um ein normiertes Verfahren, in dessen Verlauf Details nicht veröffentlicht werden dürfen. Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit. Demnach dürfe der öffentliche Auftraggeber keine von den Büros übermittelten Informationen, insbesondere keine Angebotsinhalte, weitergeben, auch nicht in Kernaussagen.

DK