Alles andere als ein Vereinsberater

09.02.2010 | Stand 03.12.2020, 4:16 Uhr

Zum Bericht "Absiedlung ist für uns vollkommen unakzeptabel (DK vom 29. Januar):

Nach dem Gerichtsentscheid vom 11. Mai 2009, dass der Bebauungsplan 104 A Feldschütt/ Roter Gries immer noch rechtsgültig und für Wochenendhäuser bis 60 Quadratmeter keine Baugenehmigung erforderlich ist, kommt bei manchem Feldschüttler Panik auf. Vor der gerichtlichen Entscheidung waren der Kreativität und dem Mut bei den Bauvorhaben einzelner Feldschütt-Schanzer kaum Grenzen gesetzt.

Jetzt, nachdem der angebliche Schwarzbau vom Bayerischen Verwaltungsgericht endlich legalisiert und abgesegnet wurde und nach dieser Rechtsprechung im Rahmen des Bebauungsplans mit ruhigem Gewissen gebaut werden darf, sieht mancher Feldschütt-Schanzer am Horizont bereits den Rauch einer Planierraupe, die manchen wurmstichigen Bretterverschlag zu Pellets für den Heizkamin verarbeitet. Es nützt auch nichts, wenn der Vereinsvorstand der Feldschüttler die Stadtverwaltung im Sinne von "Jetzt red i" kräftig abwatscht und dabei noch meint, einen Politiker beim Wort zu nehmen. Da ist es erheblich leichter, einen roten Roter-Gries-Wolpertinger einzufangen.

Der Bebauungsplan ist voraussichtlich bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts rechtsgültig. Die Stadtverwaltung versucht, den Bebauungsplan – eine der vielen Todsünden der Stadt – schnellst möglich zu verabschieden. Denn das Risiko, dass eine Reihenhaussiedlung in der Feldschütt gebaut wird, möchte keiner bei der Stadtverwaltung übernehmen.

Da erlässt die Regierung von Oberbayern 1979 eine Verordnung als Überschwemmungsgebiet und genehmigt zwei Jahre später mit der Stadt Ingolstadt die Erschließung und den Bebauungsplan 104 A. Die Stadtverwaltung legt am 6. August 1981 den Bebauungsplan aus und bestätigt nach § 12 Absatz 3 BauGB, dass der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.

Noch spannender wird die Geschichte, wenn die Stadt zu vermitteln versucht, dass der Bebauungsplan trotz Planfeststellungsverfahren nicht legalisiert werden könne, da angeblich das Gebiet nicht hochwasserfrei zu machen ist. Zugleich bekommt sie aber einen Zuschuss von 506 000 Mark für den Dammbau von der Regierung von Oberbayern zugesichert (siehe VII/61-23 Hac. Stadtplanungsamt). Unter anderem wird für den Dammbau noch ein Ingenieurbüro in München beauftragt, das bestätigt, dass der gleiche Hochwasserschutz wie in Gerolfing die Feldschütt auch bei einem Hochwasser wie Pfingsten 1999 vor einer Überflutung schützen würde. Warum das Gutachten schnellst möglich ohne Bekanntgabe in der Schublade verschwunden ist, wird ein Geheimnis der Stadt bleiben.

Django Asül würde vermutlich sagen, es wäre durchaus denkbar, dass der Zuschuss von der Regierung von Oberbayern für ein paar weitere Schrottteile aus dem Ruhrgebiet für das Lechnermuseum dringendst benötigt wurde, denn so ein 25 Tonnen schwerer Stahlträger ist als Kulturgewicht anders zu beurteilen als so ein popeliger Hochwasserschutz.

Oder wie ist der Wasserrechtsbescheid vom Wasserwirtschaftsamt zu verstehen, der eine Bebauung in der Feldschütt/Roter Gries nicht zulässt, zugleich aber keine Bedenken bei einer Bebauung mitten im Überschwemmungsgebiet außerhalb der Feldschütt zulässt, wobei diese Bebauung noch mit Steuergeldern subventioniert wird. Die zuletzt genehmigten Reihenhäuser von E.ON an der Stauseestraße 20 wurden inzwischen gewinnbringend verkauft, denn der Blick auf das Naherholungsgebiet ist unvergleichbar schön und die einmalige Lage kaum bezahlbar.

Der angebliche Vereinsberater Fritz Guthmann zur Sache Feldschütt/Roter Gries ist alles andere als ein Vereinsberater und sicherlich nur ein Wunschtraum des Vorsitzenden des Vereins. Denn der hat zu dem Sachverhalt eine eigene Meinung und wartet bereits mit Spannung auf den Baubeginn der von der Stadtverwaltung im Überschwemmungsgebiet genehmigten Häuser mit drei Geschossflächen beim Fischerheim und einer neuen Kletterhalle auf dem Weinzierlgelände.

Friedrich Guthmann

Ingolstadt