Ingolstadt
Alle 85 Jahre

Gewerkschaft kritisiert Arbeitszeit-Kontrollen

14.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:14 Uhr

Ingolstadt (DK) "Tricksereien bei der Arbeitszeit fast nie geahndet": So fasst die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ihre Erkenntnisse über die Kontrolldichte des Behörden zusammen.

Die rund 3300 Betriebe in Ingolstadt müssen laut NGG nur äußerst selten mit einer Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Nach NGG-Angaben führte die Bayerische Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr landesweit lediglich 4367 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten die Beamten 2895 Verstöße auf. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Prüfungen um 31 Prozent zurückgegangen. Dies ergibt sich laut NGG aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Susanne Ferschl. Das Schreiben liege der Gewerkschaft vor.

Rein rechnerisch werde ein Betrieb im Freistaat demnach nur alle 85 Jahre kontrolliert, kritisiert der NGG-Regionsgeschäftsführer Rainer Reißfelder: "Die Zahlen sind schockierend. Das Arbeitszeitgesetz ist eines der wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben. " Es könne nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen "ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen", so die NGG.

Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen "Papiertiger" zu werden, so Reißfelder weiter. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. "Viele Beschäftigte in Ingolstadt müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können", sagt Reißfelder. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.

Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt die NGG eine klare Absage. "Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren. "