Pfaffenhofen
Alkohol am Steuer

Strafbefehl gegen 72-Jährigen

19.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:10 Uhr

Pfaffenhofen (em) Weil er alkoholisiert Auto gefahren ist, hat das Amtsgericht Pfaffenhofen einen 72-Jährigen mit einem Strafbefehl belegt, zudem wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Der 72-jährige Landwirt Hubertus E. (Name geändert), hatte Mitte Juli in einem Biergarten in der Umgebung der Kreisstadt kräftig ins Glas geschaut. Die Polizei hielt ihn kurz darauf auf, als er mit dem Auto unterwegs war und veranlasste eine Blutentnahme: 1,39 Promille Alkohol hatte er im Blut. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hielt dem Landwirt vor, dass er seine Fahruntüchtigkeit "bei selbstkritischer Prüfung erkennen können und müssen" habe. Schließlich kam es zu einem Strafbefehl. Der Amtsrichter Rüdiger Reng belegte ihn mit einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 1350 Euro. Dazu kommen dann noch die Gerichtskosten und die Auslagen für seinen Anwalt. Doch eigentlich weh tut dem Fahrer, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen wird. Außerdem wurde verfügte, dass "die Verwaltungsbehörde ihm für die Dauer von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf". Damit war der Landwirt aber nicht einverstanden, er legte Widerspruch gegen diesen Strafbefehl ein, beschränkte ihn aber auf die Rechtsfolgen. Damit gab der bisher nicht Vorbestrafte die Tat selbst zu. Der Richter blieb zwar bei dem Fahrverbot, lockerte es jedoch insofern, als der Landwirt seinen Traktor fahren darf, nicht jedoch seinen Pkw.