"Aktive Sterbehilfe ist nicht zu vertreten"

09.03.2007 | Stand 03.12.2020, 6:58 Uhr

Schrobenhausen (oh) Lässt sich der Wunsch nach einem humanen Lebensende verwirklichen? "Das Thema geht jeden einzelnen und die Gesellschaft an", so Schrobenhausens Stadtpfarrer Josef Beyrer während einer V eranstaltung der Kolpingfamilie. "Die Aufgabe des Menschen ist es, sein Leben zu gestalten – bis hin zum Tod", so Beyrer weiter.

Dazu gehör e auch die Begleitung der K ranken und S terbenden zum humanitären Sterben mit Schmerzlinderung, Palliativ-Medizin und Hospiz-Bewegung. Eine a ktive Sterbehilfe sei aus c hristlicher Sicht nicht zu vertreten.

Rechtsanwalt Gerhard Wagner sagte: "Die Patientenverfügung ist in erster Linie die Frage, wie Sie sich ethisch entscheiden wollen – nicht vorrangig eine juristische." Rechtlich k ö nne jeder über sein Leben frei verfügen. So s ä hen es auch die Gerichte. Neben der Patientenverfügung, sollten die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung geregelt werden, da s ie eng miteinander verzahnt seien.

"Allen Überlegungen vorausgehen muss die Abwägung der Patientenverfügung aus medizinischer Sicht", erklärte Werner Schlingmann. Die Situation jedes Einzelnen m ü sse individuell mit dem Arzt ausführlich geklärt werden. Verantwortungsbewusste Ärzte n ä hmen sich dafür Zeit.