Aktiengewinne - Höhere Steuerfreigrenze im Jahr 2008

12.05.2008 | Stand 03.12.2020, 5:55 Uhr

Aktienbesitzer können sich freuen, denn Sie dürfen dieses Jahr höhere Gewinne steuerfrei vereinnahmen. Weitgehend unbemerkt blieb bislang, dass der Gesetzgeber die Spekulationsfreigrenze seit Januar angehoben hat.

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Spekulationsfreibetrag für private Veräußerungsgeschäfte von bisher 512 Euro auf 600 Euro angehoben. Unter private Veräußerungsgeschäfte fallen auch Aktiengewinne. Das bedeutet: Realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen bleiben bis zur Höhe von 599,99 Euro vollkommen steuerfrei, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt.


Doch Vorsicht: Die Freigrenze ist kein Freibetrag. Erreichen bzw. übersteigen die realisierten Kursgewinne die Höhe von 600 Euro, wird der gesamte Gewinn automatisch steuerpflichtig, warnt Peter Kauth von Steuerrat24.de.

Ab 2009 ändert sich das Blatt wieder. Dann greift die neue Abgeltungsteuer, und die verlangt von sämtlichen Wertpapiergewinnen 25 Prozent Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören dann im Wesentlichen nur noch die Veräußerung von Immobilien sowie die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds und Containern, erklärt Kauth.